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El Hotzo: Geschmacklos ist nicht strafbar

Satire darf geschmacklos sein, kommentiert GEA-Redakteur Martin Zimmermann den Freispruch für El Hotzo.

Comedian und Satiriker Sebastian Hotz alias El Hotzo beim Prozess gegen ihn vor dem Amtsgericht Tiergarten.
Comedian und Satiriker Sebastian Hotz alias El Hotzo beim Prozess gegen ihn vor dem Amtsgericht Tiergarten. Foto: Malin Wunderlich/dpa/Malin Wunderlich/dpa
Comedian und Satiriker Sebastian Hotz alias El Hotzo beim Prozess gegen ihn vor dem Amtsgericht Tiergarten.
Foto: Malin Wunderlich/dpa/Malin Wunderlich/dpa

REUTLINGEN. Wie geschmacklos darf Satire sein? Das Amtsgericht Tiergarten gab darauf eine Antwort, in dem es den Satiriker El Hotzo freisprach, der auf Twitter sein Bedauern über das gescheiterte Trump-Attentat ausgedrückt hatte. Das Gericht sprach ihn frei vom Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die eine Störung der öffentlichen Ordnung sah, weil El Hotzo einen Mordversuch gebilligt habe.

Um eine Aussage zu beurteilen, ist der Kontext wichtig, in dem sie gefallen ist. Wer die Social-Media-Beiträge von El Hotzo verfolgt, der wird schnell merken, dass sie satirisch überspitzt und nicht ganz ernst gemeint sind. Andererseits tut sich das linksliberale Lager gerne darin hervor, ähnlich zugespitzte Beiträge von AfD-nahen Online-Kanälen als Volksverhetzung zu verurteilen. Das Gericht musste seine Entscheidung deshalb in genauer Abwägung treffen. Es durfte dabei keine Rolle spielen, ob der Angeklagte ein Linker oder ein Rechter ist.

Die Richterin befand, dass man sich über gute und schlechte Meinungen streiten könne und das nicht zu einer Strafbarkeit führe. Satire darf also unter Umständen auch geschmacklos sein. Dafür, dass El Hotzo seinen Fehler eingesehen hat, spricht, dass er den Post bereits nach 15 Minuten löschte. Einen Schaden hat er dennoch, denn der Sender RBB trennte sich von ihm. Fazit: Auch wenn nicht jede Äußerung im Netz strafbar ist, wäre doch bei manchmal ein zweiter Gedanke hilfreich, bevor etwas gepostet wird.

martin.zimmermann@gea.de