REUTLINGEN. Eine Erneuerung der Praxis bei der Organspende ist bitter nötig. Diese Erkenntnis ist nicht neu, doch seit dem gescheiterten Versuch Jens Spahns, der damals noch Gesundheitsminister war, alle Deutschen per Generalvollmacht zu Spendern zu machen, ist, trotz vielen guten Gegenvorschlägen und Versprechungen das System zu unterstützen, leider nicht mehr viel geschehen. Entsprechend positiv ist der Vorstoß der aktuellen Gesundheitsministerin zu werten, die Kriterien ein wenig in die moderne Welt zu holen. Dass anstatt der familiären Bindung der Wille zur Organspende in den Fokus gestellt werden soll, passt zur Veränderung der Gesellschaft.
Allerdings bleiben die Pläne von Nina Warken vorerst auf einen Aspekt der vielseitigen Probleme dieses Themas in Deutschland beschränkt. Die große Masse der Bundesbürger wird sich durch die Gesetzesänderung sicherlich nicht intensiver mit der Organspende beschäftigen. Und auch das nationale Organspenderegister, das im März vergangenen Jahres eingeführt wurde und weitgehend unbekannt ist, wird dadurch nicht präsenter in der Wahrnehmung der Bevölkerung.
Die größte Aufgabe, die Infrastruktur und das Budget der Krankenhäuser für Organentnahme und Transplantation zu verbessern, bleibt ebenfalls noch völlig unberührt. In Zeiten knapper Haushaltskassen ist eine rein rechtliche Regeländerung natürlich schneller und einfacher umzusetzen, als dauerhaft Millionen für medizinische Geräte und Personal aufzutreiben. Warkens Gesetzesentwurf ist ein erster guter Schritt, dem in den kommenden Jahren aber weiter folgen müssen.

