Aktuell Soziales

»Düsseldorfer Tabelle«: Selbstbehalt angehoben

Düsseldorf (dpa) - Arbeitenden Unterhaltspflichtigen bleibt vom kommenden Jahr an mehr Geld für den eigenen Lebensunterhalt. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hob in der bundesweit angewandten »Düsseldorfer Tabelle« den sogenannten Selbstbehalt als »unterste Opfergrenze« von 900 auf 950 Euro im Monat an.

In der »Düsseldorfer Tabelle« werden die bundesweit geltenden Regelsätze für den Kindesunterhalt festgelegt.
In der »Düsseldorfer Tabelle« werden die bundesweit geltenden Regelsätze für den Kindesunterhalt festgelegt.
In der »Düsseldorfer Tabelle« werden die bundesweit geltenden Regelsätze für den Kindesunterhalt festgelegt.

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