Aktuell Prozess

Bundesanwaltschaft: Verena Becker nicht Schützin

STUTTGART. Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker hat die Bundesanwaltschaft am Dienstag mit ihrem Plädoyer begonnen. Nach ihrer Auffassung war Becker nicht unmittelbar als Schützin am Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 beteiligt.

Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker im Landgericht in Stuttgart. Foto: Franziska Kraufmann/Archiv
Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker im Landgericht in Stuttgart. Foto: Franziska Kraufmann/Archiv
Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker im Landgericht in Stuttgart. Foto: Franziska Kraufmann/Archiv

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.

GEAplus
Sie möchten einen kostenpflichtigen Artikel lesen. Wählen Sie Ihr GEAplus-Angebot
und lesen Sie jetzt weiter.
Was ist GEAplus?

Das sind Ihre Vorteile:

  • 3 Monate zum Sonderpreis lesen
  • Uneingeschränkter Zugriff auf alle exklusiven Inhalte
  • Mindestlaufzeit 3 Monate, danach zum Sonderpreis von 7,90 € monatlich
  • Nach 3 Monaten monatlich kündbar

 

Auswählen

Das sind Ihre Vorteile:

  • 1 Monat zum Sonderpreis lesen
  • Uneingeschränkter Zugriff auf alle exklusiven Inhalte
  • Mindestlaufzeit 1 Monat, danach nur 9,90 € monatlich
  • Danach monatlich kündbar

 

Auswählen

Das sind Ihre Vorteile:

  • 6 Monate zum Sonderpreis lesen
  • Uneingeschränkter Zugriff auf alle exklusiven Inhalte
  • Mindestlaufzeit 6 Monate, danach nur 9,90 € monatlich
  • Nach 6 Monaten monatlich kündbar

 

Auswählen