REUTLINGEN. Einige der Vorwürfe, denen sich Frauke Brosius-Gersdorf bei Markus Lanz öffentlich stellt, sind schlichtweg an den Haaren herbeigezogen. Dass sie grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche bis kurz vor der Geburt befürworte, ist so weit weg von jeglicher Realität, dass sich der Verdacht einer orchestrierten Schmutzkampagne geradezu aufdrängt. Anderes lässt sich wohl mit Missverständnissen erklären - immerhin ist die Rechtswissenschaft eine hochkomplexe Materie und das Juristendeutsch für viele unverständlich. Dennoch scheint sich auf einmal jeder berufen zu fühlen, seine Sicht der Dinge in teils menschenverachtendem Ton zur höchstrichterlichen Rechtsprechung zu erheben. Für das Heer der selbsternannten Bundestrainer ist es wohl nur ein kleiner Schritt zum selbsternannten Verfassungsrichter.
Ansatz mögen Fachleute bewerten
Dabei gehören die Überlegungen, die Brosius-Gersdorf zu relevanten Themen wie Schwangerschaftsabbruch und Menschenwürde anstellt, zu den ureigensten Aufgaben einer Wissenschaftlerin. Wenn höchste Verfassungswerte und gesellschaftlicher Konsens in Widerspruch geraten, ist es in den Händen der Richter und Professoren, Wege auszuloten, wie sich dieses Dilemma auflösen lässt, ohne dass Volkes Wille und Grundwerte zu sehr in Mitleidenschaft gezogen werden. Immerhin 75 Prozent der Bürger sind gegen eine Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten Monaten. Ob der wissenschaftliche Ansatz, den Brosius-Gersdorf gewählt hat, haltbar ist, mögen Fachleute bewerten. Die Materie ist komplex. Nicht umsonst sagt man: zwei Juristen drei Meinungen.
Grundlage des Rechtsstaates bleibt Gesetz
Mag auch die Debatte sowie die derzeitige Rechtslage manch frommem Christen sauer aufstoßen, in einer säkularen Gesellschaft muss man das aushalten können. Grundlage des Rechtsstaates bleibt das Gesetz - und nicht die Bibel.

