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Bewährung für Autobahnraser

KARLSRUHE. Der Karlsruher Autobahnraser ist im Berufungsprozess zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden - und damit deutlich milder als in der Vorinstanz. Das Landgericht Karlsruhe sprach den Daimler-Chrysler-Ingenieur am Donnerstag der fahrlässigen Tötung und der Straßenverkehrsgefährdung schuldig; durch Drängelei auf der Autobahn 5 habe er den Tod zweier Menschen verursacht. Der Angeklagte hatte im Verlauf des Prozesses alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestritten.

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