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Beobachtung von Linke-Politiker Ramelow verfassungswidrig

Karlsruhe (dpa) - Der Verfassungsschutz darf Abgeordnete aus dem Bundestag oder Landtagen nur in streng begründeten Ausnahmefällen überwachen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte die jahrelange Überwachung des Linke-Politikers Bodo Ramelow am Mittwoch für verfassungswidrig.

Bodo Ramelow hatte selbst gegen seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz geklagt. Foto: Bernd Settnik/Archiv
Bodo Ramelow hatte selbst gegen seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz geklagt. Foto: Bernd Settnik/Archiv
Bodo Ramelow hatte selbst gegen seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz geklagt. Foto: Bernd Settnik/Archiv

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