Eigentlich hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim Anfang Oktober mit einem Eilbeschluss die Bauarbeiten für das sogenannte Grundwassermanagement am geplanten Tiefbahnhof Stuttgart 21 gestoppt.
Diese Bauarbeiten mit einem System aus Rohren sind unerlässlich für das spätere Ausheben der Baugrube am geplanten unterirdischen Durchgangsbahnhof. Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung sind frühere Änderungen in den Bauplänen der Bahn, für die eigentlich die anerkannten Umweltschutzverbände hätten gehört werden müssen. Da das damals aber nicht erfolgt war, klagte die Organisation BUND - ein S21-Gegner - und bekam am 6. Oktober vom VGH vorläufig Recht.
Das Gericht räumte dem bundeseigenen Konzern eine Frist bis Ende Oktober zur Stellungnahme ein und kündigte an, danach mündlich zu verhandeln. Der Eilbeschluss ist eigentlich »unanfechtbar« (Az.: 5 S 2101/11). Doch die Bahn hatte bereits damals angekündigt, beim EBA einen Antrag stellen zu wollen, um doch weiterbauen zu dürfen.
Weder das Gericht noch das Bundesamt waren am Samstag für eine Stellungnahme zu erreichen. Der BUND kündigte den »Stuttgarter Nachrichten« zufolge bereits an, am Montag mit einem Eilantrag gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen, um die Bahn weiter zu stoppen. (dpa)
