Aktuell Politik

Auslieferung trotz Folterpraxis

KARLSRUHE. Deutschland darf mutmaßliche ausländische Straftäter an Länder ausliefern, in denen die Polizei Verdächtige häufig foltert. Die Auslieferung eines Verdächtigen ist nach einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nur dann unzulässig, wenn in dem Staat systematisch und massenhaft Menschenrechte verletzt werden oder für den Betroffenen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine »konkrete« Foltergefahr besteht. Gegen die Stimmen von zwei Richtern wies der Zweite Senat die Beschwerde eines mutmaßlichen Betrügers gegen seine Auslieferung nach Indien ab.

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.

GEAplus
Sie möchten einen kostenpflichtigen Artikel lesen. Wählen Sie Ihr GEAplus-Angebot
und lesen Sie jetzt weiter.
Was ist GEAplus?
Mit PayPal bezahlen

Das sind Ihre Vorteile:

  • vorab 4 Wochen kostenlos testen
  • Uneingeschränkter Zugriff auf alle Exklusivinhalte
  • Flexible Laufzeit jederzeit kündbar 
Auswählen