REUTLINGEN. Der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte bringt ein »Ausfallhonorar« von bis zu 100 Euro ins Spiel, falls Patienten ohne triftigen Grund und ohne Absage ihre Termine beim Arzt nicht wahrnehmen. Angesichts notorisch überlasteter Arztpraxen ist diese Forderung verständlich. Wer grundlegenden Respekt im Umgang mit den Belangen anderer Menschen vermissen lässt, dem muss man vor Augen führen, dass die eigenen Versäumnisse Konsequenzen haben. Und das funktioniert am besten über den Geldbeutel.
Sonderregeln für Härtefälle
Natürlich darf dies nicht dazu führen, dass sich Menschen, die ärztliche Hilfe benötigen aus Angst vor einer zu zahlenden Strafe, nicht mehr zum Doktor trauen. In besonderen Härtefällen sollte es möglich sein, dass beispielsweise das Jobcenter oder eben die Krankenkasse einspringen. Niemandem sollte eine - womöglich lebensrettende - Behandlung verwehrt bleiben, weil er einmal einen Termin verschlafen hat. Dennoch ist eine generelle Übernahme der Ausfallgebühr durch die Krankenkasse, wie sie die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert, abzulehnen.
Allgemeinheit zahlt für Respektlosigkeit einer Minderheit
Eine Ausfallgebühr für unentschuldigt versäumte Termine kann nur dann erzieherische Wirkung entfalten, wenn der Säumige sein Fehlverhalten am eigenen Geldbeutel spürt. Übernimmt hingegen die Krankenkasse diese Gebühr, zahlt die Allgemeinheit für die Rücksichtslosigkeit einer kleinen Minderheit. Ein Anreiz, kurz zum Telefon zu greifen und den vereinbarten Termin abzusagen, wird damit sicher nicht gesetzt. Wer nicht hören will, muss fühlen!