REUTLINGEN. Der Rechtsextremist und Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer hatte sich auf seinen Auftritt gut vorbereitet. Auf dem T-Shirt, das er nach der Verkündung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts unter Hemd und Sakko hervorzauberte, stand: »Bundesregierung Besieger«. Er und seinesgleichen sahen sich gestern als Gewinner, doch gewonnen haben weder er noch die deutschen Rechtsextremisten. Gewonnen - und das ist die gute Nachricht - hat die im Grundgesetz verbriefte Meinungs- und Pressefreiheit.
Das rechtsextreme Magazin »Compact« darf nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nun also weiter erscheinen. Die Richter in Leipzig hoben damit ein Verbot des Bundesinnenministeriums aus dem Sommer 2024 auf. Ihre Begründung: Es gebe zwar verfassungswidrige Aktivitäten, doch seien diese nicht »prägend«. Auch »Feinden der Freiheit« sei die Meinungs- und Pressefreiheit garantiert.
Doch es gibt auch schlechte Nachrichten: Das Magazin »Compact« mit all seinen Nebenprodukten darf seine rassistischen, antisemitischen, verschwörungstheoretischen und minderheitenfeindlichen Inhalte nun weiter verbreiten. Außerdem hat die Zeitschrift seit dem Verbotsverfahren und der damit einhergehenden Aufmerksamkeit im rechten Milieu stark an Zuspruch gewonnen. Auf der Online-Plattform Telegram hat »Compact« laut Forschenden am Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft in Jena (IDZ) heute mehr als 80.000 Fans, eine Steigerung um rund 30 Prozent. Das Wachstum auf der Plattform X hat sich sogar vervierfacht. Die Lehre daraus: Der Staat darf es sich mit Extremisten nicht zu einfach machen. Ein Argument gegen ein mögliches AfD-Verbotsverfahren ist die Entscheidung aber dennoch nicht.