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Asylpolitik: Dobrindts Andreas-Scheuer-Moment

Alexander Dobrindt hat mit den juristisch gestoppten Grenzabweisungen seinen Andreas-Scheuer-Moment, analysiert GEA-Redakteur Martin Zimmermann.

Ist offensichtlich Dobrindts Vorbild: Ex-Verkehrsminister  Andreas Scheuer (CSU).
Ist offensichtlich Dobrindts Vorbild: Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Foto: Thomas Frey/dpa
Ist offensichtlich Dobrindts Vorbild: Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU).
Foto: Thomas Frey/dpa

REUTLINGEN. Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Abweisung von drei somalischen Asylsuchenden an der deutschen Grenze zu Polen vorerst gestoppt. Jahrelang hatten Politiker von SPD und Grünen darauf hingewiesen, dass Grenzabweisungen ohne Prüfung von Asylanträgen juristisch nicht möglich sind. Doch der neue CDU-Bundeskanzler Friedrich Merz und sein CSU-Innenminister Alexander Dobrindt ließen es darauf ankommen. Nun zeigt sich: So einfach ist es nicht.

In der CSU hat die Beratungsresistenz im Hinblick auf juristische Folgen eine gewisse Tradition. 2019 scheiterte die Ausländermaut des damaligen CSU-Verkehrsministers Andreas Scheuer vor dem Europäischen Gerichtshof. Scheuer hatte trotz der rechtlichen Unsicherheit Verträge abgeschlossen, die den Steuerzahler 243 Millionen Euro kosteten. Nun hat Alexander Dobrindt gleich zu Beginn seiner Amtszeit seinen Andreas-Scheuer-Moment.

Noch ist weitgehend unklar, was das Urteil im Eilverfahren für die deutsche Migrationspolitik bedeutet. Das Gericht legt nur fest, dass sich Deutschland nicht auf eine Notlage berufen kann, ohne das diese begründet wird. Es lässt Spielraum für Migrationslager an den Grenzen zur Abwicklung der Dublin-Verfahren. Diese aber müssten zuerst beschlossen, geplant und gebaut werden. Der Richterspruch zeigt jedoch eines ganz klar : Eine nachhaltige Einwanderungspolitik ist in einem demokratischen Rechtsstaat komplexer als die Umsetzung von Stammtischparolen.