Vor 80 Jahren endete die Terrorherrschaft der Nationalsozialisten. Überall in Deutschland gedenken Menschen der abscheulichen Gräueltaten, die dieses Regime begangen hat. Fast zeitgleich stuft der Verfassungsschutz die größte deutsche Oppositionspartei als rechtsextrem ein. Natürlich ist ein AfD-Verbot deshalb noch lange nicht richtig. Aber es muss zumindest geprüft werden. Alles andere wäre vor dieser historischen Kulisse verantwortungslos.
»Man muss die AfD politisch be-kämpfen«, heißt es von Gegnern eines Verbotsverfahrens. Natürlich muss man das. Aber das eine schließt das andere nicht aus. Politik und Justiz sind getrennte Instanzen. Beide sollten ihre Antworten auf den erstarkenden Rechtsextremismus in Deutschland finden. Wer ein Verbotsverfahren ablehnt mit der Begründung, man müsse die Partei politisch stellen, übernimmt geradezu das Narrativ der Rechtsextremen. Jene Behauptung nämlich, dass die politische Mitte zu feige wäre, sich inhaltlich mit der AfD auseinanderzusetzen. Und die noch viel dreistere Unterstellung, dass die Gerichte auf Geheiß der Regierung urteilen würden. Aber so ist es nicht. Also lasst die Richter ihre Arbeit machen!
Ein weiterer Grund gegen ein Verbotsverfahren lautet: Das stärkt die Opferrolle der AfD. Na und? Natürlich wird die AfD das für sich nutzen. Aber deshalb nicht handeln? Das wäre eine vorauseilende Kapitulation der politischen Mitte. Furcht vor rhetorischen Opfer-Erzählungen darf kein Grund gegen ein Verbotsverfahren sein. Nicht in diesem Land.