REUTLINGEN. In der kommenden Woche soll im Bundestag noch einmal über ein Verbot der AfD diskutiert werden. Aber selbst Initiator Marco Wanderwitz glaubt nicht so recht an den Erfolg seiner Sache. Den Antrag unterstützen im Moment nur 124 Parlamentarier. Doch selbst, wenn genügend Abgeordnete für den Verbotsantrag stimmen würden, wäre sein Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht keineswegs gesichert.
Hohe Hürden für Verbot
Gesichert rechtsextrem sind dagegen erwiesenermaßen mehrere ostdeutsche AfD-Landesverbände sowie die Jugendorganisation Junge Alternative. Aber auch wenn man den thüringischen AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke einen Faschisten nennen darf und die AfD zu zweifelhaften Gruppen wie der Identitären Bewegung, Querdenkern, Reichsbürgern und bis hinein in die Umstürzler-Truppe des dubiosen Prinz Reuß Kontakt hatte - für ein Parteienverbot gelten ganz bewusst hohe Hürden. Und das zu recht. Die gescheiterten Verbotsversuche der NPD sollten zur Vorsicht mahnen.
Erfolg und Misserfolg sind problematisch
Nachdem der erste Antrag am übermäßigen Einsatz von V-Leuten gescheitert war, attestierte beim zweiten Antrag das Bundesverfassungsgericht der NPD, für ein Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht bedeutend genug zu sein. Die AfD dagegen, droht bei der nächsten Bundestagswahl mit etwa 20 Prozent zweitstärkste Kraft zu werden. Bei den Landtagswahlen in Ostdeutschland erreichten die Rechtsextremisten sogar Zustimmungswert von über 30 Prozent. Eine Partei mit einem derart breiten Rückhalt bei den Wählern zu verbieten, könnte der Demokratie an sich irreparablen Schaden zufügen. Und ein gescheitertes Verbot den Extremisten Rückenwind verleihen.
Somit ist das Parteiverbot als schärfstes Schwert der wehrhaften Demokratie zu deren Verteidigung ungeeignet. In einem gesunden System muss man es nicht ziehen, aber wächst die Bedrohung über ein gewisses Maß hinaus, verbietet es sich, es zu schwingen. Am Ende sollte sich jede Demokratie, die ihren Namen verdient, mit Argumenten verteidigen können und nicht auf Verbote angewiesen sein.