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Erfolg für Ed Sheeran bei Copyright-Prozess

Im Prozess hatte sich Ed Sheeran teils selbst verteidigt. Nach mehrstündigen Beratungen kam die Jury in New York zu einem einstimmigen Urteil.

Ed Sheeran
Er strahlt: Ed Sheeran vor dem New Yorker Bundesgericht, nachdem er seinen Prozess wegen Urheberrechtsverletzung gewonnen hat. Foto: John Minchillo
Er strahlt: Ed Sheeran vor dem New Yorker Bundesgericht, nachdem er seinen Prozess wegen Urheberrechtsverletzung gewonnen hat.
Foto: John Minchillo

Der britische Sänger Ed Sheeran (32) hat in einem Prozess wegen angeblicher Copyright-Verletzungen in New York Recht bekommen. Sheeran habe seinen Song »Thinking Out Loud« nicht von dem Lied »Let's Get It On« abgeschrieben, befand eine Jury in New York nach mehrstündigen Beratungen einstimmig.

Die Erben des 2003 gestorbenen US-Musikers Ed Townsend hatten Sheeran die Copyright-Verletzungen vorgeworfen. Townsend hatte den 1973 veröffentlichten Song »Let's Get It On« mit seinem Kollegen Marvin Gaye veröffentlicht. Sheeran hatte sich in dem Prozess teils selbst verteidigt und die Vorwürfe zurückgewiesen. »Thinking Out Loud« basiere auf Akkorden und Rhythmen, die »grundlegende Musik-Bausteine« seien und die niemand besitzen könne.

Der Prozess war zuvor mehrfach verschoben worden. Sheeran war wie auch einige seiner Kollegen - beispielsweise Robin Thicke und Pharrell Williams - in den vergangenen Jahren immer wieder mit Vorwürfen der Copyright-Verletzung konfrontiert worden.

© dpa-infocom, dpa:230504-99-563525/5