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Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen. Eine entsprechende Klage der AfD werde abgewiesen, erklärte das Gericht am Dienstag.

© dpa-infocom, dpa:220308-99-439198/1