Die zu lebenslanger Haft verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Es sei weder dargelegt worden noch aus sich heraus ersichtlich, dass die 47-Jährige in ihren Justizgrundrechten verletzt worden sei, teilte das Bundesverfassungsgericht am Montag mit.
© dpa-infocom, dpa:221024-99-239650/1