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Sollte die umstrittene Zwei-Meter-Regel für Radfahrer abgeschafft werden?

Im baden-württembergischen Waldgesetz ist Radfahren auf »geeigneten Wegen« gestattet, allerdings nur auf Wegen, die breiter als zwei Meter sind. In der Republik einmalig. Für besonders geeignet halten ambitioniertere Biker schmale Trails. Manche Wanderer, Jäger, Forstleute und Waldbesitzer sehen sie dort gar nicht gern. Sie machen Konflikte mit der Natur geltend, ein erhöhtes Unfallrisiko – oder sie fühlen sich einfach nur gestört, weil es früher ruhiger im Wald war.

Auf Waldwegen, die weniger breit als zwei Meter sind, dürfen Radler nicht fahren. Foto: Hötschel/DIMB
Auf Waldwegen, die weniger breit als zwei Meter sind, dürfen Radler nicht fahren.
Foto: Hötschel/DIMB

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