Der Ausschluss der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung von der staatlichen Förderung hat die Partei 2019 in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Das gab das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch bekannt. AfD-Anträge zu anderen Haushaltsjahren erklärten die Richter für unzulässig, zum Jahr 2022 soll zu einem späteren Zeitpunkt separat entschieden werden.
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