Das Bundeskabinett hat nach dem Karlsruher Haushaltsurteil einen Nachtragshaushalt für 2023 beschlossen. Damit sollen Kredite über rund 45 Milliarden Euro rechtlich abgesichert werden, die für die Energiepreisbremsen sowie zur Unterstützung von Flutopfern bereits genutzt wurden. Voraussetzung ist, dass der Bundestag eine außergewöhnliche Notlage erklärt und die Schuldenbremse für dieses Jahr aussetzt.
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