Altkanzler Gerhard Schröder hat keinen Anspruch auf ein Büro im Bundestag. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag entschieden und eine Klage des SPD-Politikers gegen einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages zurückgewiesen. Dieser hatte ihm im Mai 2022 einen Teil seiner Sonderrechte entzogen und sein Büro stillgelegt.
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