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Gericht ordnet Sicherungsverwahrung für »Horrorhaus«-Täter an

Der wegen tödlicher Misshandlungen von zwei Frauen im sogenannten Horrorhaus von Höxter verurteilte Täter soll nach Verbüßen seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung. Das hat das Landgericht Paderborn am Donnerstag angeordnet.

© dpa-infocom, dpa:231123-99-49866/1