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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rosneft-Treuhandverwaltung

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Treuhandverwaltung zweier deutscher Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft bestätigt. Die Anordnung durch das Bundeswirtschaftsministerium sei rechtmäßig gewesen, entschied das Gericht in Leipzig am Dienstag.

© dpa-infocom, dpa:230314-99-949866/1