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BGH: Urteil gegen Alfons Schuhbeck weitgehend rechtskräftig

Die Verurteilung von Star-Koch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist weitgehend rechtskräftig. Nur zu Aspekten der Vermögensabschöpfung müsse das Landgericht München I neu verhandeln, teilte der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe mit.

© dpa-infocom, dpa:230619-99-109521/1