Die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus kann wie geplant am 12. Februar stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, eine Verschiebung der Wahl anzuordnen, wie die Karlsruher Richter am Dienstag mitteilten. Die genaue Prüfung, ob die komplette Wiederholung der Pannen-Wahl von 2021 verfassungsgemäß ist, steht allerdings noch aus und wird erst im Nachhinein erfolgen.
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