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Achtung vor Fristablauf bei Gutscheinen

Gutscheine sind ein beliebtes Geschenk. Käufer sollten aber auf die Gültigkeitsdauer achten. Wie lange ein Gutschein eingelöst werden kann, hängt vom Anbieter ab. Eine verbindliche Vorgabe hat der Gesetzgeber nicht gemacht. Um Enttäuschungen vorzubeugen, empfiehlt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg, darauf zu achten, dass die Frist auf dem Gutschein ausreichend bemessen ist - drei Monate zum Beispiel findet sie zu kurz. Einige Gerichte beurteilten eine zu kurze Frist zwar als unwirksam, sodass der Kunde seinen Gutschein dennoch einlösen kann. Aber verlassen könne man sich darauf nicht.

Vorsicht: Geschenkgutscheine haben ein Verfallsdatum! FOTO: DPA
Vorsicht: Geschenkgutscheine haben ein Verfallsdatum! FOTO: DPA

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