FRANKFURT/MAIN. Wie der Deutsche Fußball-Bund am Montag mitteilte, kann der Verein bis zu 20.000 Euro davon für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies müsste dem DFB bis zum 31. Dezember 2018 nachgewiesen werden.
Vor Anpfiff des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 24. Februar waren im Stuttgarter Zuschauerbereich nach Aufziehen einer Teilblockfahne, unter der sich Personen vermummten, mehrere Rauchbomben gezündet worden. Dadurch entstand eine starke Rauchentwicklung. Zugleich wurden im gleichen Sektor weitere etwa 80 Bengalische Fackeln abgebrannt. Der Spielbeginn verzögerte sich dadurch um rund zwei Minuten. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig. (dpa)