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Kampf gegen Doping: Kronzeugenregelung ist das Ziel

Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages will im Kampf gegen Doping im Hochleistungssport eine Kronzeugenregelung durchsetzen. Nach Vorstellungen des Bundesministeriums für Justiz funktioniert das aber frühestens 2020.

Dagmar Freitag (SPD), Vorsitzende des Sportausschusses im Deutschen Bundestag, fordert eine Kronzeugenregelung. FOTO: DPA
Dagmar Freitag (SPD), Vorsitzende des Sportausschusses im Deutschen Bundestag, fordert eine Kronzeugenregelung. FOTO: DPA
Dagmar Freitag (SPD), Vorsitzende des Sportausschusses im Deutschen Bundestag, fordert eine Kronzeugenregelung. FOTO: DPA

BERLIN. Der Kampf gegen Doping im Hochleistungssport stagniert. Der Blutdoping-Skandal bei den Nordischen Ski-Weltmeisterschaften in Seefeld brachte es erneut an den Tag. Zwar war das in Berlin verabschiedete Anti-Doping-Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung, aber die vom Sportausschuss des Deutschen Budnestages geforderte Kronzeugenregelung wird vermutlich erst 2020 Realität.

»Im Endeffekt hoffe ich, dass es in der Koalition eine parlamentarische Mehrheit geben wird, damit wir das Gesetz, ob in diesem oder spätestens im nächsten Jahr um eine Kronzeugenregelung ergänzen können«, sagt Dagmar Freitag (SPD), Vorsitzende des Sportausschusses in Berlin. Zu der Ausschusssitzung in Berlin war auch der Münchner Oberstaatsanwalt Kai Gräber eingeladen, der die Ermittlungen in der Blutdoping-Affäre von Seefeld leitet, die die Debatte um die Kronzeugenregelung in Deutschland in Schwung gebracht hatte.

Der Ruf nach einer Kronzeugenregelung war in Folge der Weltmeisterschaften schon im Februar lauter geworden. Bislang haben neun Athleten gestanden, mit Hilfe des Erfurter Arztes Mark S. Blutdoping vorgenommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft München als ermittelnde Behörde sprach von insgesamt 21 Athleten aus acht Nationen, die zum Doping-Netzwerk von Mark S. gehören sollen. Kronzeuge Johannes Dürr aus Österreich hatte mit seinen Aussagen die Ermittlungen erst möglich gemacht. (GEA)