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Bei Corona-Verstößen: Olympioniken droht Ausweisung

Tokio (dpa) - Ausländischen Athleten bei den Olympischen Spielen in Tokio droht bei Verstoß gegen die strengen Corona-Verhaltensregeln eine Ausweisung aus Japan.

TOKIO. Ausländischen Athleten bei den Olympischen Spielen in Tokio droht bei Verstoß gegen die strengen Corona-Verhaltensregeln eine Ausweisung aus Japan.

Das sieht die am Dienstag veröffentlichte dritte Fassung des sogenannten »Playbooks« für die Athleten mit Regeln zum Schutz gegen das Coronavirus während der Spiele vor. Zu weiteren möglichen Sanktionen gehören Verwarnungen, der vorübergehende oder permanante Olympia-Ausschluss, Disqualifikation, der mögliche Entzug der Akkreditierung sowie Geldstrafen.

Man erwarte jedoch, dass sich alle Teilnehmer an die Regeln halten, sagte Olympiadirektor Christophe Dubi vom Internationalen Olympischen Komitee. Die Regeln zum Schutz gegen das Coronavirus treten am 1. Juli in Kraft, so die Organisatoren. Die Handbücher für andere Olympia-Teilnehmer wie die Medien folgen in den nächsten Tagen.

80 Prozent der Athleten geimpft

Laut IOC werden 80 Prozent der Athleten im Olympischen Dorf mit Beginn der Spiele am 23. Juli geimpft sein. Ungeachtet breiter Ablehnung in der japanischen Bevölkerung setzen die Olympia-Macher und das IOC ihre Vorbereitungen für die Spiele unbeirrt fort. Sie waren wegen Corona um ein Jahr verschoben worden. Am Dienstag trafen bereits der IOC-Vizepräsident John Coates und seine Delegation in Tokio ein, um die letzten Vorbereitungen für die Spiele zu koordinieren. IOC-Präsident Thomas Bach wird im Juli erwartet. Für die Spiele in Tokio gelten beispiellos strenge Verhaltensregeln.

So müssen sich alle Olympioniken in Tokio prinzipiell täglich auf das Coronavirus testen lassen und überall in der Öffentlichkeit Schutzmasken tragen. Sie dürfen sich in Japan nur in zugewiesenen Fahrzeugen bewegen. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist verboten. Auch das Essen ist nur an bestimmten Orten mit Anti-Corona-Maßnahmen wie den Kantinen an den Wettkampfstätten, Restaurants im olympischen Dorf sowie in den Unterkünften erlaubt. (dpa)

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