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Schuster zum SSV-Urteil: Die Gerechtigkeit hat gesiegt

»Die Gerechtigkeit hat gesiegt«, freute sich der SSV-Fußball-Vorsitzende Michael Schuster, dass das Berufungsgericht den Drei-Punkte-Abzug für die Reutlinger Oberliga-Fußballer aufgehoben hat.

Kurz vor Schluss herrschte in der Oberliga-Partie zwischen der TSG Backnang und dem SSV Reutlingen dicke Luft vor der Backnanger
Kurz vor Schluss herrschte in der Oberliga-Partie zwischen der TSG Backnang und dem SSV Reutlingen dicke Luft vor der Backnanger Bank. FOTO: BAUR
Kurz vor Schluss herrschte in der Oberliga-Partie zwischen der TSG Backnang und dem SSV Reutlingen dicke Luft vor der Backnanger Bank. FOTO: BAUR

REUTLINGEN. »Im Vergleich mit anderen Urteilen in der jüngeren Vergangenheit wäre ein Punktabzug nicht gerecht gewesen«, sagte Schuster. Das Sportgericht der Oberliga Baden-Württemberg hatte den SSV »wegen des sportwidrigen Betragens seiner Anhänger« beim Spiel bei der TSG Backnang (1:0-Sieg für Reutlingen) am 25. August mit dem Abzug von drei Punkten bestraft. Ein Reutlinger Fan der Szene E hatte dem Backnanger Ersatz-Torhüter Michael Quattlender eine Ohrfeige verpasst. Ein anderer Fan warf einen gefüllten Getränkebecher auf den Backnanger Trainer-Assistenten Darko Milosevic. Der SSV hatte gegen dieses Urteil vom 13. September Einspruch eingelegt.

Der Drei-Punkte-Abzug wurde nun nach einer mündlichen Verhandlung aufgehoben. Bei der Geldstrafe in Höhe von 1 000 Euro bleibt es. »Wir sind hocherfreut über dieses Urteil«, sagte der SSV-Gesamtvereins-Präsident Dr. Karsten Amann. »Das zeigt, dass man in die Sportgerichtsbarkeit Vertrauen haben kann«, fügte Amann hinzu. Auch nach diesem Urteil, so Amann, herrsche »nicht eitel Sonnenschein«. Vielmehr habe es sich um einen »gravierenden Vorfall« gehandelt, der auch als »Warnung für die Fans« betrachtet werden müsse. (GEA)