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Wer darf überhaupt als Sportler arbeiten?

REUTLINGEN. Der Europäische Gerichtshof hat im Fall des Slowaken Maros Kolpak den Sportverbänden erneut verboten, ihre monopolartige Macht gegenüber ausländischen Sportlern zu missbrauchen. Seither gilt Kolpak als der »Bosman des Handballs« - aber mit weitaus größerer Wirkung: In den europäischen Profi-Ligen dürfen nicht nur EU-Bürger, sondern mittlerweile auch Sportler aller assoziierten EU-Staaten gleiche Rechte und Arbeitsbedingungen einfordern.

Maros Kolpak, der Torhüter des Handball-Bundesligisten Kronau/Östringen, hat sich sportjuristisch verewigt. FOTO: DPA
Maros Kolpak, der Torhüter des Handball-Bundesligisten Kronau/Östringen, hat sich sportjuristisch verewigt. FOTO: DPA
Maros Kolpak, der Torhüter des Handball-Bundesligisten Kronau/Östringen, hat sich sportjuristisch verewigt. FOTO: DPA

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