REUTLINGEN. Allen im Gerichtssaal geht es um das Kindeswohl, aber im Zivilprozess am Amtsgericht Reutlingen um etwas ganz anderes. Verhandelt wird die fristlose Kündigung des Betreuungsvertrages durch einen Reutlinger Kindergarten. Der private Träger sah sich zu diesem Schritt gezwungen, weil das Verhalten des Fünfjährigen die Möglichkeiten der Einrichtungen überfordert habe. Die Eltern gingen dagegen mit juristischen Mitteln vor. Richter Sierk Hamann entscheidet nach gründlicher Anhörung aller Beteiligten für das Recht der Kindertagesstätte auf Vertragskündigung.
Wie bedeutend das Verfahren ist, zeigt sich durch die Anwesenden. Auf der einen Seite eine besorgte und sichtlich mitgenommene Mutter mit ihrer Rechtsanwältin. Gegenüber der hochrangige Verantwortliche des privaten Trägers eines Kindergartens. Im Zuhörerraum zahlreiche Erzieherinnen. Nur der, über den gesprochen wird, ist zu jung für ein Gerichtsverfahren.
Juristisch unbeteiligte Hauptperson ist ein fünf Jahre alter Junge. Seit September 2022 war er in einer Reutlinger Kindertagesstätte untergebracht. Dazu schlossen die Eltern einen Betreuungsvertrag mit dem privaten Träger. Diese Vereinbarung wurde im Juli 2025 von der Einrichtung mit einer Monatsfrist gekündigt. Begründung: »Das Verhalten des Jungen überfordert unsere Möglichkeiten und stellt eine Belastung für andere Kinder und das Personal dar«. Dagegen gingen Vater und Mutter mit einer einstweiligen Verfügung vor, gegen die der Betreiber des Kindergartens Widerspruch einlegte. Richter Sierk Hamann macht gleich zu Beginn klar, was verhandelt wird: »Es geht um ein zivilrechtliches Problem. Das Kindeswohl steht nicht im Vordergrund«.
»Wir sind bemüht, einen neuen Kindergarten für unseren Sohn zu finden, aber so lange sollte er bleiben dürfen«, macht die Mutter klar, »wir haben drei unserer Kinder diesem Haus anvertraut. Es gibt kein grundsätzliches Problem«. Wohl aber eines mit dem Verhalten des Fünfjährigen, worüber mehrfach mit den Eltern gesprochen wurde. »Keiner ist glücklich mit der Situation«, betont Martin Vollmer als Anwalt des Kindergartenträgers, »man kann dem Jungen keinen Vorwurf machen, wenn er einen Wutanfall hat«. Der kleine Mann sei schlichtweg untragbar.
»Mein Kind hat immer wieder Wutanfälle, die begleitet werden müssen«, sagt die Mutter. »Es gab wenige Gespräche. Auf einmal war der Junge der Systemsprenger«, bedauert ihre Anwältin Andrea Willms. Klar wird der erhöhte Betreuungsbedarf des Jungen, den wiederum die Einrichtung nach ihren Worten nicht leisten kann. »Sie haben keinen klagbaren Anspruch auf irgendwelche Inklusionsleistungen«, stellt Richter Hamann klar, »der Junge hat wirklich ein großes Problem, das in der Einrichtung nicht beherrschbar ist«.
Wenn er seine Wutanfälle habe - was teilweise täglich der Fall sei - dann werde der Junge gewalttätig, führt der Anwalt des Kindergartenbetreibers aus. Das Kind werfe mit Stühlen, greife andere Kinder oder das Personal an, wolle Feuerlöscher aus der Wand reißen, »deshalb müssen wir leider die Reißleine ziehen«. Noch deutlicher wird der Reutlinger Verantwortliche des privaten Trägers: »Wir haben da acht Überlastungsanzeigen von Mitarbeiterinnen. Das ist absolut außergewöhnlich. Es wird die Kündigung in Aussicht gestellt«. Oder mit anderen Worten: Das Personal sieht sich vollkommen überfordert und am Limit.
Im Gerichtssaal
Richter: Sierk Hamann. Rechtsanwältin der Mutter: Andrea Willms. Rechtsanwalt des Kindergartenbetreibers: Martin Vollmer
Genau dies beschreibt als erste Zeugin die Einrichtungsleiterin: »Der Junge sprengt den Rahmen im Kinderhaus. Wir haben alles getan, um ihm einen Aufenthalt zu ermöglichen. Aber wir kommen an unsere Grenzen«. Da werde geschlagen, gekratzt, getreten, geschrien, »es ist nicht mehr tragbar gegenüber den anderen Kindern und dem Personal«. Das Fazit des Richters: »Ich verstehe Sie als Mutter«, betont Hamann, »aber dieses Zivilverfahren ist nicht der Ort«. Denn hier gehe es eben nur um vertragsrechtliche Fragen. Urteil nach gründlichem Nachdenken: »Die Kindertagesstätte hat zu Recht fristlos gekündigt«. (GEA)

