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Aktuell Bildung

Wie ist die Schulreform in Reutlingen zu schaffen?

Die jüngst veröffentlichte Schulentwicklungsplanung (SEP) wirft Fragen auf. Denn zu kommunalen Sparzwängen kommen noch andere Herausforderungen hinzu.  Reutlingens Sozialbürgermeister Robert Hahn gibt Antworten.

Für Grundschüler soll es künftig auch einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung während der Ferien geben: Für Reutlingens Bild
Für Grundschüler soll es künftig auch einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung während der Ferien geben: Für Reutlingens Bildungseinrichtungen ist das eine gewaltige Herausforderung - finanziell, räumlich und personell. Foto: Peter Kneffel/dpa
Für Grundschüler soll es künftig auch einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung während der Ferien geben: Für Reutlingens Bildungseinrichtungen ist das eine gewaltige Herausforderung - finanziell, räumlich und personell.
Foto: Peter Kneffel/dpa

REUTLINGEN. Zum bereits heute existierenden Investitionsstau bei den Schulen gesellt sich aktuell auch noch ein in Stuttgart geschnürtes finanziell herausforderndes Reformpaket, das größtenteils nach den Sommerferien 2026 umgesetzt werden soll. Wie ist das zu stemmen?

  • Mit ihren Prognosen für das Schuljahr 2025/26, erstellt im Jahr 2023, lag die Verwaltung nicht richtig. Sie sah damals 758 neue Fünftklässler auf die Stadt zukommen - die aktuellen Zahlen zeigen aber, dass es lediglich 547 sind. Wie erklärt sich diese Abweichung?

Die Abweichung lässt sich durch aktuelle Bildungsreformen erklären, die zum Zeitpunkt der Erstellung der letzten Prognose noch nicht absehbar waren. Der »Knick« in den Übergangszahlen zu den Gymnasien lässt sich vermutlich auf die Veränderung im Bereich der Grundschulempfehlungen zurückführen. Seit diesem Schuljahr sind neben dem Wunsch der Eltern, die Einschätzung der Lehrkräfte und entsprechende schulische Leistungen beziehungsweise die erfolgreiche Teilnahme am landesweiten Kompetenztest »Kompass 4« oder als zusätzliche Möglichkeit ein Potenzialtest für die Aufnahme an einem Gymnasium ausschlaggebend. Mit der Einführung dieser »neuen« verbindlicheren Grundschulempfehlung zum Schuljahr 2024/2025 haben sich insgesamt auch die Schüleranmeldungen an die weiterführenden Schulen »verschoben«.

Es wird deutlich, dass Prognosen aufgrund verschiedener Veränderungen im Bildungssystem nicht eindeutig zu stellen sind. Die Stadt Reutlingen wird sich an der Empfehlung von GEBIT Münster orientieren und die Entwicklungen der Schülerzahlen genau beobachten. Im Abschlussbericht des Schulentwicklungsplanes empfiehlt GEBIT Münster, in drei Jahren die Anmelde- und Schülerzahlen der weiterführenden Schulen nochmals genauer in den Blick zu nehmen, um dann gegebenenfalls neue Prognosen zu erstellen. Dieser Empfehlung wollen wir folgen.

  • Vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen: Hat Reutlingen tatsächlich Bedarf an einem sechsten Gymnasium?

Folgt man der Prognose von GEBIT Münster aus der Schulentwicklungsplanung, dann könnte - bei einem angenommenen Klassenteiler von 28 Schülern - in den kommenden Jahren ein Mehrbedarf von bis zu 6 zusätzlichen Zügen entstehen. Noch nicht berücksichtigt ist hierbei die Wiedereinführung von G9, womit durch die notwendige Unterbringung eines zusätzlichen Jahrgangs auf jeden Fall zusätzlicher Raumbedarf in den Gymnasien entstehen wird. Mit den oben genannten geringeren Schülereingangszahlen zum Schuljahr 2025/2026 ist damit das Raumproblem an den Gymnasien keinesfalls hinfällig oder gelöst. Hier gilt es besonders, die Entwicklungen genau zu beobachten und eventuelle bauliche Maßnahmen rechtzeitig in die Wege zu leiten.

Neben der bisherigen diskutierten Möglichkeit zum Bau eines weiteren Gymnasiums durch die Evangelische Schulstiftung Baden-Württemberg gab es auch Untersuchungen für Erweiterungsmöglichkeiten an den einzelnen städtischen Gymnasiumsstandorten. Eine Erweiterung ist nicht überall möglich und aktuell für die Stadt finanziell auch nicht zu stemmen, da das Land trotz der Wiedereinführung von G9, Raumbedarfe nur begrenzt anerkennt und fördert (33 Prozent für einen Raum pro Zug). Deshalb werden die Gymnasien zunächst weiterhin die Schülerinnen und Schüler im Bestand unterbringen müssen. Das wird eng, das wissen wir. Deshalb gilt es umso mehr, die künftigen Schülerzahlen genau zu beobachten.

  • Die Stadt hat wenig Geld, aber einen gewaltigen Sanierungsstau in puncto Schulinfrastruktur. In Turnhallen dringt teilweise Wasser ein, Sanitäranlagen spotten mitunter jeder Beschreibung. Wie will die Stadt diesen Mängeln begegnen?

Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren vielfältige Erhebungen zu notwendigen Schulbaumaßnahmen durchgeführt und den Gemeinderat regelmäßig informiert. Für viele eigentlich dringend notwendige Schulbauprojekte gibt es bereits abgeschlossene Machbarkeitsstudien. Deshalb deckt sich die Einschätzung von GEBIT Münster zu notwendigen Schulbaumaßnahmen in der Schulentwicklungsplanung in weiten Teilen mit den bisherigen städtischen Berichten.

Die Verwaltung hat immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass wir kein Erkenntnisproblem, sondern aufgrund der problematischen städtischen Finanzsituation ein Umsetzungsproblem haben. Deshalb hat der Gemeinderat in der nun anstehenden und in künftigen Haushaltsberatungen die schwierige Aufgabe, zwischen den vielen (auch nicht-schulischen) notwendigen Maßnahmen, mit den beschränkten städtischen Mitteln die richtigen Priorisierungen zu treffen. Hierzu dient auch der Abschlussbericht zur Schulentwicklungsplanung als Orientierung.

  • Laut SEP ist das Raumangebot insbesondere an den Grundschulen knapp. Hier hapert’s außerdem an Lehrkräften. Wie kann unter diesen widrigen Bedingungen der fürs Schuljahr 2026/27 beschlossene Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung (auch während der Ferien!) gestemmt werden?

Die Elternbefragung im Rahmen der Schulentwicklungsplanung hat gezeigt, dass das Reutlinger Schulfördervereinsmodell während der Unterrichtswochen schon heute einen für viele Eltern passenden Angebotsrahmen als Ergänzung zu schulischen Ganztagsangeboten bietet. Mit Einführung des Rechtsanspruchs ändert sich nicht nur die rechtliche Grundlage zur Bereitstellung von Angeboten im Ganztag. Auch gibt es noch viele offene Fragen - zum Beispiel zur Finanzierung.

Die Stadt Reutlingen widmet sich im Prozess »Weiterentwicklung ganztägiger Bildung und Betreuung« unter Beteiligung der Schulfördervereine und weiterer Akteure dem Ziel, das Angebot auch in Zukunft unter den Rahmenbedingungen des Rechtsanspruchs tragfähig zu gestalten. Eine besondere Herausforderung stellen hierbei die Mittagszeiten und die Ferienbetreuung dar. Insbesondere im Bereich der Ferien ist die Stadt Reutlingen auch auf Unterstützung des Landkreises als öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen, gegen den sich der Rechtsanspruch grundsätzlich richtet.

  • Personalmangel betrifft ganz besonders Reutlingens Sonderpädagogische Schulen (SBBZ). Jetzt sollen diese ab 2026/27 auch noch auf Ganztagesbetrieb umgestellt werden. Ein Rechtsanspruch besteht dann zunächst für erste Klassen, soll aber sukzessive ausgeweitet werden. Wie kann das funktionieren?

Grundsätzlich ist es für die Kommunen eine große Herausforderung, den bevorstehenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen ab dem Schuljahr 2026/2027 vollumfänglich umzusetzen. Dies betrifft im besonderen Maß die SBBZ. Aufgrund des Personalmangels bei den sonderpädagogischen Lehrkräften, sind die SBBZ bereits mit der Abdeckung des regulären Unterrichts an ihren Grenzen. Eine Betreuung über diesen Unterrichtsrahmen hinaus ist für die Schulen so nicht leistbar.

Auch die Stadt Reutlingen verfügt über keine entsprechenden Fachkräfte, die über Qualifikationen zur Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigungen verfügen. Eine Organisation und Finanzierung dieser zusätzlichen Betreuungsleistungen wäre für die Stadt Reutlingen zudem aktuell auch nicht leistbar. Diese Probleme bestehen bei allen SBBZ'en und deren Schulträgern/Kommunen im Landkreis. Wie bereits gesagt, richtet sich der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an die Landkreise als öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Insofern ist dem Landkreis Reutlingen die bevorstehende Problematik bekannt.

  • Und dann auch noch das: 2028/29 sollen sogenannte Junior-Klassen (Klassenstufe 0) für Abc-Schützen mit intensivem Förderbedarf verpflichtend eingerichtet werden. Wieder stellen sich Raum- und Personalfragen. Was plant Reutlingen?

Das Staatliche Schulamt Tübingen hat zusammen mit kooperierenden Grundschulen und Kindertageseinrichtungen in den letzten Monaten einzelne Sprach-Fit-Gruppen eingerichtet. Es zeigt sich aber, dass hier noch viele organisatorische Fragen und Probleme zu lösen sind. Die Stadt Reutlingen ist hier im regelmäßigen Austausch mit dem Staatlichen Schulamt.

Was die Einrichtung der Juniorklassen betrifft, sollen die bisherigen je zwei Grundschulförderklassen an der Hermann-Kurz-Schule und der Römerschanz-Schule zu Juniorklassen umgewandelt werden. In welchem Umfang dann in Reutlingen noch weitere Juniorklassen notwendig werden, ist uns derzeit nicht bekannt. Hier sind wir auf weitere Informationen und Planungen des Landes angewiesen, das im Übrigen für die Bereitstellung von Fachpersonal für Juniorklassen zuständig ist.

Die Schaffung weiterer Räume für Juniorklassen an Grundschulen wird aus finanziellen Gründen bei der Stadt Reutlingen scheitern. Zwar anerkennt das Land grundsätzlich den Bedarf von zusätzlichen Räumen an Grundschulen, über das Schulbauförderprogramm des Landes werden aber maximal 33 Prozent der förderfähigen Kosten vom Land erstattet. Das heißt: Mindestens 67 Prozent der Kosten sind von den jeweiligen Kommunen zu tragen. Deshalb werden weitere notwendige Juniorklassen in Reutlingen nur in Grundschulen eingerichtet werden können, in denen noch Raumpotenziale vorhanden sind. (GEA)