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Aktuell Jugendschutz

Warum sich die Zelle gegen Polizei im Gebäude wehrt

Eine Zelle-Mitarbeiterin erklärt, warum die Polizei keine Jugendschutzkontrollen in der Zelle durchführen darf.

Foto: Markus Niethammer
Foto: Markus Niethammer

REUTLINGEN. Zelle und Ordnungsamt im Streit. Das geht schon seit Jahren so und erreicht aktuell wieder einen neuen Höhepunkt. Die Stadt will den Extra-Zuschuss - 10.000 Euro - fürs Zelle-Jubiläum blockieren. Auch mehrere tausend Euro, die das Landratsamt in Aussicht gestellt hatte, könnten den Zellis durch die Lappen gehen. Der Grund: Polizisten, die Jugendschutzkontrollen durchführen wollten, sei bei einem Konzert der Einlass verweigert worden.

Trotzdem bleiben die Linksautonomen in diesem Punkt stur, singalisieren in ihrer jüngsten Pressemitteilung aber Kompromissbereitschaft. So soll die Polizei bei Großveranstaltungen »verdachtsunabhängige Rundgänge im Außenbereich der Zelle, in Begleitung eines Zellis, durchführen dürfen«. Ebenso sichere der Kompromiss der Polizei für jede Veranstaltung zu, »bei einer konkreten Straftat auch das Gebäude betreten zu dürfen«. Für Jugendschutzkontrollen wolle die Zelle bei Großveranstaltungen durch externe Schutzpersonen selbst sorgen, heißt es in dem Schreiben. Die Polizei muss weiter drausen bleiben. Aber warum ist das eigentlich so? Wir haben bei einer Mitarbeiterin nachgefragt.

»Der größte Teil der Leute fühlt sich in der Gegenwart der Polizei unwohl. Auch ich persönlich«, sagt Naomi Votteler, die sich im »Kulturschock« Zelle e.V. engagiert. Außerdem sei es seit 50 Jahren so, dass die Polizei nicht einfach so im Gebäude aufgetaucht ist. Aber wieso dürfen denn jetzt die externen Schutzleute rein und die Polizei nicht? Auch dafür liefert Votteler eine Begründung: »Die Polizei ist eine Institution, die wir in Teilen der Gesellschaft ablehnen«. Natürlich sei Polizei notwendig, so die Zelle-Mitarbeiterin weiter, trotzdem gebe es viele Kritikpunkte. (GEA)

In einer GEA-Umfrage haben 75 Prozent der Befragten angegeben, dass sie es nicht gut finden, dass die Polizei in der Zelle nicht kontrollieren darf.