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Warum das Reutlinger Riesenrad außer Betrieb war

Plötzlicher Stillstand auf dem Reutlinger Weihnachtsmarkt: Am Donnerstagabend musste das Riesenrad unerwartet den Betrieb einstellen. Viele Besucher rätselten über die Ursache – ein technischer Defekt lag jedoch nicht vor. Stattdessen führte ein Missverständnis um fehlende Unterlagen dazu, dass sich das Fahrgeschäft kurzfristig nicht mehr drehte.

Am Donnerstag wurde der Betrieb des Riesenrads eingestellt.
Am Donnerstag wurde der Betrieb des Riesenrads eingestellt. Foto: Zenke
Am Donnerstag wurde der Betrieb des Riesenrads eingestellt.
Foto: Zenke

REUTLINGEN. Wer am Donnerstagabend gegen 19.15 Uhr auf dem Reutlinger Weihnachtsmarkt unterwegs war und eine Runde mit dem Riesenrad drehen wollte, hatte Pech: Von einem Moment auf den anderen wurde der Betrieb eingestellt. Viele Besucher fragten sich, was der plötzliche Stillstand zu bedeuten hatte und ob möglicherweise ein technisches Problem vorlag.

Auf GEA-Anfrage erklärte die Veranstalterin des Weihanchtsmarkts, Vildana Vohrer, dass kein technischer Defekt vorlag, sondern ein »Kommunikationsproblem«. Der Betreiber des Riesenrads, Toon van Reken, konnte laut Organisatorin das Prüfbuch lediglich in digitaler Form vorzeigen. Der zuständige Baukontrolleur der Stadt habe es jedoch in ausgedruckter Version verlangt. Da sich die Papiere im Regierungspräsidium in Gießen befanden und es für van Reken nicht möglich war, rechtzeitig dorthin zu fahren und sie der Stadt vorzulegen, sei das Riesenrad außer Betrieb genommen worden. »Herr van Reken ist sehr zuverlässig; es gab nie Beanstandungen bezüglich der Verlängerung seiner Betriebserlaubnis. Etwas mehr Kulanz hätte ich mir schon gewünscht«, betonte Vohrer.

Am Freitag konnte der Betrieb wieder aufgenommen werden

Die Stadt bestätigte dem GEA, dass das Prüfbuch am Freitag vollständig eingereicht wurde. Ab 13 Uhr wurde der Betrieb wieder aufgenommen, sodass die Besucher des Reutlinger Weihnachtsmarkts wie gewohnt mit dem Riesenrad fahren konnten.

»Der Betreiber eines Fahrgeschäfts ist verpflichtet, der Bauaufsichtsbehörde vor Inbetriebnahme das erforderliche Prüfbuch vorzulegen«, so die Leiterin des Amts für Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Sabine Külschbach. Das Prüfbuch enthalte unter anderem die regelmäßigen technischen und elektrotechnischen Prüfungen und sei generell nur in Papier- und nicht in digitaler Form erhältlich. Die Stadt hätte kulanterweise auch eine gescannte Version des Prüfbuchs akzeptiert, doch letztendlich sei Toon van Reken losgefahren, um das Prüfbuch selbst in Gießen abzuholen.

Warum ein Prüfbuch so wichtig ist? Auf Grundlage dessen führe die Bauaufsichtsbehörde eine sogenannte augenscheinliche Gebrauchsabnahme durch. »Nur wenn es vorliegt, kann der Betrieb verantwortungsvoll freigegeben werden. Da der Betreiber des Riesenrades nicht von sich aus auf die Stadt zugekommen ist, wurde die Bauaufsichtsbehörde selbst tätig und hat ihn kontaktiert. Dieser konnte jedoch zunächst kein Prüfbuch vorlegen. Daher wurde die Einstellung des Betriebs um 19.15 Uhr veranlasst. Inzwischen liegt das Prüfbuch vor und das Riesenrad dreht sich wieder«, fasst Külschbach zusammen. (GEA)