Logo
Aktuell Kommunales

Vieles »völlig unverständlich«

REUTLINGEN-ROMMELSBACH. Es gibt Dinge zwischen Himmel und Erde, die einem nicht in den Kopf gehen wollen. Prägend waren sie für die jüngste Sitzung des Rommelsbacher Ortschaftsrates, in deren Verlauf immer wieder Halbsätze wie »ist für mich nicht nachvollziehbar« und »mir völlig unverständlich« an die Ohren drangen. Im Munde geführt wurden sie von fast allen Mitgliedern des Gremiums: reihum – und mit unüberhörbar frustriertem Unterton.

Was aber war es, das erfahrene Kommunalpolitiker wie Gabriele Gaiser, Thorsten Schmid, Georg Leitenberger und Frank Wagner derart ratlos hinterließ und Markus Kern einen vernehmbaren Seufzer entlockte? Zum Beispiel die Denkwürdigkeit, dass der Autolärm auf Rommelsbachs besonders verkehrsbelasteten Straßen immissionsschutzrechtlich betrachtet zu leise ist, um Gegenmaßnahmen zu rechtfertigen; derweil die Geräuschkulisse eines primär von Kindern bespielten Bolzplatzes dies sehr wohl tut. Oder dass Pläne fürs Rommelsbacher Ortsentwicklungskonzept – sie bilden die Basis einer für den 3. Mai anberaumten Bürgerbeteiligung – seit Oktober 2015 unkorrigiert blieben, obwohl der Bezirksgemeinderat zeitnah und umfassend auf Fehler beziehungsweise Mängel hingewiesen hatte.

Doch der Reihe nach und zurück ins Jahr 2013. Anfang Dezember war’s, als das Amt für Stadtentwicklung und -vermessung eine Potenzialanalyse auf den Weg gebracht hatte. Im Rahmen des Programms »Flächen gewinnen durch Innenentwicklung« war eine detaillierte Bestandsaufnahme des Jetzt und Hier veranlasst worden, die insbesondere Perspektiven für den Wohnungsbau ausloten sollte. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse wurden gebündelt und hielten Einzug in eine Übersichtskarte (Grafik), die jedermann vor Augen führen soll, wo im Flecken und drumrum Neubauten entstehen könnten.

So weit, so gut. Schlecht jedoch: Vieles von dem, was Stadtentwickler Sebastian Schwarzenauer am vergangenen Dienstag an die Wand des Sitzungssaals projizierte, ist längst überholt, manches falsch benannt und wieder anderes – darunter Beschlossenes (Wittum II) – noch nicht eingepflegt. Dass überdies die in Rommelsbach virulente Verkehrsproblematik bislang keinerlei Niederschlag gefunden hat – es stößt nicht nur bei Leitenberger und Gaiser auf Unverständnis. Beide pochen darauf, dass dieses Top-Thema zügig aufgegriffen wird. »Es muss von vornherein Bestandteil der Pläne sein«, forderte Gaiser. Was Schultes Siegfried Thumm zum Anlass nahm, den städtischen Beschlussvorschlag – Bürgerbeteiligung auf Grundlage der von Schwarzenauer präsentierten Übersichtsgrafik – dahin gehend zu ergänzen, dass das Gremium eine öffentliche Diskussion nur dann für zielführend erachtet, wenn die Karte bis 3. Mai in aktualisierter, fehlerfreier Fassung vorliegt.

Strikte Auflagen

Dem konnten die Räte letztlich ebenso geschlossen zustimmen wie dem zweiten Tagesordnungspunkt: dem Umbau des Rommelsbacher Festplatzes in ein 270 000 Euro teures, 35 mal 55 Meter großes Kunstrasen-Kleinspielfeld nebst Ballfang-Zaun. Ein Grund zur Freude? Jein. Denn das jahrelange Warten auf ein taugliches Trainingterrain für den Fußballnachwuchs des SV Rommelsbach hat sich zum Bedauern der Räte nur teilweise gelohnt. Zwar freut man sich darüber, dass, wie die Vize-Leiterin des kommunalen Amts für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt, Dr. Katrin Korth, in Aussicht stellt, der allererste Anpfiff vermutlich schon im Herbst erfolgen kann – allerdings unter Bedingungen, die im Gremium niemandem schmecken.

Erwirkt wurden sie von benachbarten Anwohnern, die aus Lärmschutzgründen ihr Veto gegen das Spielfeld-Projekt eingelegt hatten. Weshalb es zu zeitlichen Verzögerungen und schließlich zu einer strikten Reglementierung des künftigen Spielbetriebs kam. Danach darf der Ball – um nur die wichtigsten Auflagen zu nennen – auf dem Kunstrasen ausschließlich montags bis freitags zwischen 8 und 20 Uhr und pro Tag maximal vier Stunden lang rollen. Ausgerechnet an Wochenenden ist das Spielfeld jedoch tabu, sind Turniere mithin faktisch untersagt. Und das, »obwohl der Platz«, so Wagner, »vor der Wohnbebauung da war«. Ein Fall von Bestandsschutz? Nein. Schon allein deswegen, weil’s sich um ein »reines Wohngebiet« in nächster Nähe handelt, aber auch weil das Bundesimmissionsschutzgesetz jüngst verschärft wurde. (GEA)