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Vernachlässigte Kinder: Mutter, Arzt und Reutlinger Jugendamtsleiterin sagen aus

Zweiter Verhandlungstag im Fall der vernachlässigten Kinder: Weitere Zeugen und die Mutter wurden befragt, um die Frage zu klären, ob die Mitarbeiterinnen des Jugendamts mehr hätten unternehmen müssen.

Vor dem Amtsgericht fand der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen zwei Sachbearbeiterinnen des Kreisjugendamtes statt.
Vor dem Amtsgericht fand der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen zwei Sachbearbeiterinnen des Kreisjugendamtes statt. Foto: Stephan Zenke
Vor dem Amtsgericht fand der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen zwei Sachbearbeiterinnen des Kreisjugendamtes statt.
Foto: Stephan Zenke

REUTLINGEN. Eine Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten wegen Misshandlung und Vernachlässigung verbüßt die 48-jährige Mutter derzeit, sie sitzt in Schwäbisch Gmünd in Haft. 2022 wurde mehr oder weniger durch Zufall entdeckt, unter welchen schlimmen Umständen ihre jetzt zehnjährige Tochter und ihr siebenjähriger Bruder leben mussten. Im Verfahren wegen Misshandlung im Jahr 2024 tauchte jedoch auch die Frage auf, weshalb das Kreisjugendamt nicht reagiert hat. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen und seit vergangener Woche läuft das Verfahren gegen zwei Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamtes vor dem Reutlinger Amtsgericht.

Im Gerichtssaal

Richter: Sierk Hamann; Schöffen: Susanne Häcker, Rolf Goller; Staatsanwältin: Franziska Hipp; Verteidiger: Benjamin Fischer, Stephan Lohrmann.

Als Zeugin am zweiten Verhandlungstag wird nun auch die Mutter vernommen. »Uns ist es wichtig, sie kennenzulernen«, betont Richter Sierk Hamann - und zwar persönlich, nicht nur über die Aussagen der Zeugen oder durch Akteneinsicht.

Sozialpädagoge war regelmäßig vor Ort

Sie sei irgendwann mit den zwei kleinen Kindern überfordert gewesen, sagt die Frau vor Gericht aus, »da wollte ich Hilfe haben«. Zunächst habe sie keinen Termin auf dem Jugendamt bekommen, doch dann wurde ihr ein Mitarbeiter eines privaten Hilfeträgers zur Seite gestellt. Mit diesem sei sie auch gut klargekommen, berichtet sie und ergänzt: »Der hat viel geholfen, er war menschlich und ich habe ihn gemocht.«

Mit den Mitarbeiterinnen des Jugendamtes habe sie nicht besonders viel zu tun gehabt, die erste Mitarbeiterin sei dreimal bei ihr in der Wohnung gewesen - etwas, das die auch zu Beginn des zweiten Verhandlungstages über ihren Rechtsanwalt in einer Stellungnahme hervorhebt. Über die Ernährung oder den Gesundheitszustand der Kinder habe man sich nicht ausgetauscht, eher über Dinge wie Müllentsorgung oder eine kaputte Waschmaschine. Für alles andere sei der Sozialpädagoge zuständig gewesen.

Mit der anderen Sachbearbeiterin habe sie auch gelegentlich Kontakt gehabt, sagt die Mutter, sie war zu Gesprächen in deren Büro. Ihr Verhältnis zum Jugendamt allgemein schildert die Frau jedoch alles andere als positiv. 2014 waren ihr bereits die ersten vier Kinder wegen Vernachlässigung weggenommen worden - »das war eine ganz schwierige Zeit«. Bei den beiden jüngsten Kindern war sie jedoch der Ansicht, dass sie sich gut um sie kümmert - trotz Drogenkonsums und Arbeitslosigkeit. 2021 wurden die Hilfen auf Wunsch der Mutter beendet, »es war alles okay und gab keinen Grund mehr dafür«. Das Jugendamt verlängerte die Hilfen auch von sich aus nicht. Trotz einer Warnung des Sozialarbeiters in dessen Abschlussbericht und der Vorgeschichte der Mutter.

Vier Kinder wurden ihr bereits weggenommen

Teile deren Biografie werden vor Gericht verlesen: 1983 kommt sie als Flüchtling mit ihrer Mutter aus Eritrea nach Deutschland, bereits 1988 wird sie das erste Mal auffällig, gilt als sexuell übergriffig und kommt in einer Tages- und Wohngruppe unter. Zwischen 1996 und 2010 bekommt sie vier Kinder von vier unterschiedlichen Vätern, die ihr das Oberlandesgericht 2014 wegnimmt, weil sie sich schlecht um sie kümmert. 2015 und 2017 kommen zwei weitere Kinder zur Welt.

Die Situation aus dem Jahr 2013 unterscheide sich jedoch massiv von der späteren, erklärt Verteidiger Benjamin Fischer. Damals lagen zahlreiche Meldungen vor - von Kindergärten, Schulen oder Ärzten. 2021 hingegen, als die Hilfen beendet wurden, war eine Kindeswohlgefährdung weder vorhanden noch absehbar. Die Hilfen, in denen sich die Mutter befand, seien »ein freiwilliger Prozess« gewesen, erklärt die Amtsleiterin des Kreisjugendamtes als sachverständige Zeugin dem Gericht. Zwar laufe bei solchen Hilfen »der Kinderschutzblick immer mit«, aber man sei auf Hinweise angewiesen.

Zu derartigen Hinweisen sei zum einen der Leistungserbringer verpflichtet, oder es könnten auch Hinweise von außen eingehen. Denen gehe man nach, betont die Zeugin. Doch in diesem Fall gab es nur wenige Meldungen - und keine erwies sich als stichhaltig. Keiner der Menschen, der mit der Familie zu tun hatte, habe es so eingeschätzt, dass die Kinder in Gefahr sein könnten. Auch der vor Gericht aussagende Arzt berichtet, dass die Entwicklung der Kinder zu diesem Zeitpunkt in Ordnung war. Zwar seien die Zähne kariös gewesen, aber das komme öfter vor.

Kein Jugendamt-Bashing betreiben

Zudem sei das Jugendamt keine Polizeibehörde, die ermitteln darf - das erklärt auch Richter Hamann, dem wichtig ist, dass in diesem Verfahren »kein Jugendamt-Bashing betrieben werden soll«. Aber: Warum wurden die Hilfen beendet, überlegt der Richter immer wieder aufs Neue. »Kann ich eine Hilfe gegen den Willen der Erziehungsberechtigten installieren?«, hakt Verteidiger Stephan Lohrmann nach. »Nein«, antwortet die Zeugin, ohne zu zögern.

Am Engagement der beiden Mitarbeiterinnen gebe es nichts zu kritteln, betont sie, es habe nie Beanstandungen gegeben, beide beschreibt sie als zuverlässig und zugewandt. Rund 40 Fälle von Hilfen zur Erziehung hat jede der Mitarbeiterinnen zu bearbeiten, hinzu kommen weitere Tätigkeiten - die Empfehlung liege bei 30 Fällen, so die Vorgesetzte. Überlastungsanzeigen lagen aber keine vor. Weiter geht der Fall am 18. Juni mit der Lesung aus Unterlagen. Zudem werden am abschließenden Verhandlungstag, 14. Juli, weitere Zeuginnen vom Kreisjugendamt und vom Hilfeträger vernommen. (GEA)