REUTLINGEN. Vier miteinander verbundene Anklagen belasten einen 32-jährigen Tunesier vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Reutlingen. Da ist laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft so einiges zusammengekommen: räuberischer Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung sowie Autofahren ohne Führerschein. Die Beweisaufnahme ist schwierig.
Eine gänzlich weiße Weste hat der vor anderthalb Jahren aus Frankreich nach Deutschland gekommene Angeklagte gewiss nicht. Er wird aus der Untersuchungshaft in Handschellen in den Sitzungssaal geführt. Aktuell liegt wegen Drogendelikten ein frischer Haftbefehl gegen ihn vor. Die vier zu einem Verfahren kombinierten Anklagen, die Staatsanwältin Schatz vorträgt, legen dem Mann im Zeitraum zwischen Sommer 2024 und dem Juni dieses Jahres mehrere Missetaten zur Last. Zu allen Vorwürfen äußert sich der Angeklagte ausführlich.
»An den Kragen gegangen«
Vor über einem Jahr soll er einem Bekannten in dessen Wohnung "sein Mobiltelefon weggenommen" haben. Außerdem sei er dem Bestohlenen auch »An den Kragen gegangen«. Der Beschuldigte beschreibt diesen Fall ganz anders: Er habe das Smartphone nur deswegen in die Hand genommen, weil er darauf Textnachrichten seiner Freundin entdeckte. Dabei ging es wohl um Drogen. "Gegen meinen Willen hat er sich mit ihr über den Verkauf von Kokain unterhalten", so der zumindest damals selbst drogensüchtige Angeklagte. Später habe er das Gerät demoliert, inklusive einer Entschädigung wieder zurückgegeben - von räuberischem Diebstahl könne keine Rede sein.
»Ins Gesicht gespuckt«
Im Januar diesen Jahren habe er, so eine weitere Anklage, in Reutlingen im privaten Umfeld von Freunden einer Frau »ins Gesicht gespuckt« und sei anschließend in eine Schlägerei mit zwei anwesenden Männern geraten. Das wertet die Staatsanwaltschaft als gefährliche Körperverletzung. »Ich war nicht beteiligt«, beteuert dagegen der Angeklagte. Im Gegenteil habe er einen Streit schlichten wollen. Auch mit einem weiteren Fall von Körperverletzung will er nichts zu tun haben: »Ich kann mich nicht daran erinnern, geschlagen zu haben«.
Was er zugibt, ist das Fahren ohne einen hier gültigen Führerschein. »Ich habe einen tunesischen Führerschein.« Leugnen wäre allerdings auch zwecklos, denn eine Polizeistreife hatte ihn dabei auf der Alteburgstraße erwischt. Die anschließenden Blutuntersuchungen im Klinikum am Steinenberg ergaben sowohl eine Alkoholkonzentration von 1,3 Promille als auch Spuren von weiteren Drogen. Immerhin sei er, sagen die beiden Polizisten aus, friedlich und kooperativ gewesen.
»Ich habe damit nichts zu tun«
Keine Klarheit erbringt die Aussage eines Zeugen, in dessen Wohnung sich sowohl der Telefondiebstahl als auch die Schlägerei ereignet haben sollen. Während seiner Erzählungen wippt er nervös mit dem rechten Fuß und verwickelt sich in zahlreiche Widersprüche zu seinen dokumentierten polizeilichen Aussagen. Immerhin glaubt er sich daran zu erinnern, dass das Smartphone im defekten Zustand wieder bei seinem Besitzer aufgetaucht sei.
Nach zwei Stunden Verhandlung am ersten Prozesstag vertagt sich das Gericht auf Mittwoch, 7. Januar 2026, um 14.30 Uhr zur Fortsetzung des Verfahrens. (GEA)

