REUTLINGEN. Statt schmutziger Wäsche lieber abwechselnd und einvernehmlich Windeln waschen: Im Falle von Scheidung und Trennung wär’s zweifellos wünschenswert. Die Realität sieht in Deutschland jedoch meist anders aus. Denn da wird erbittert gestritten – ja, auch ums Geld, vor allem aber um den gemeinsamen Nachwuchs. Und am Ende bekommt fast immer einer der ehemaligen Partner das Kind beziehungsweise die Kinder gerichtlich zugesprochen, derweil sich der andere Elternteil fortan mit der Rolle des »unterhaltspflichtigen Gruß-August am Wochenende« bescheiden muss. Wenn überhaupt.
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