REUTLINGEN/TÜBINGEN. Wer hat nun wen hinterrücks überfallen? War es der 36-jährige Angeklagte, der aus heiterem Himmel mit einem scharfen und spitzen Gegenstand über seinen Kumpel herfiel und ihn schwer verletzte? Oder war es das vermeintliche Opfer, das zusammen mit Freund und Stock den 36-Jährigen ohne Grund malträtierte? So unterschiedlich wie die Versionen der beiden Streitparteien fielen am Mittwoch vor dem Tübinger Landgericht auch die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung aus.
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