Aktuell Gericht

Türsteherprozess geht weiter

REUTLINGEN. Dieser Reutlinger Fall sorgte für Schlagzeilen und wird, wie jetzt gemeldet, demnächst das Oberlandesgericht in Stuttgart beschäftigen: Am 5. November 2010 wollte der dunkelhäutige David G. mit einem Bekannten nach Reutlingen in die Disco. An der Eingangstür angelangt, wurden sie vom Türsteher mit den Worten: »Ihr nicht!« abgewiesen. Auf Nachfrage wird ihnen gesagt, es seien schon »genug Schwarze drin«.

Wenn Disco-Türsteher Gäste abweisen, kann das  durchaus diskriminierend sein.
Wenn Disco-Türsteher Gäste abweisen, kann das durchaus diskriminierend sein.
Wenn Disco-Türsteher Gäste abweisen, kann das durchaus diskriminierend sein.

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.