REUTLINGEN. Vor einem Jahr hat der Gemeinderat den Verkauf der Alten Feuerwache an den Privatinvestor Dr. Rall & Söhne beschlossen. Das denkmalgeschützte Gebäude steht immer noch still und stumm. Hinter den Kulissen ist allerdings Bewegung: Stadt und die unmittelbaren Anlieger, Kurt und Marlene Wegst, konnten sich bis heute nicht über das umstrittene Überfahrtsrecht einigen. Jetzt muss eine Zivilkammer am Tübinger Landgericht das letzte Wort sprechen. Damit nicht genug der Konflikte: Wegsts haben Widerspruch gegen die Erteilung der Baugenehmigungen eingelegt. Dabei handelt es sich, anders als beim Überfahrtsrecht - einer »privaten Dienstbarkeit« - um öffentliches Recht: Das Tübinger Regierungspräsidium muss entscheiden.
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