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Streit um Falten im Sofa landet vor Reutlinger Gericht

Ein Kunde will sein Ledermöbel wegen Dellen und Wellen in einem Reutlinger Möbelhaus zurückgeben. Er wird zurückgewiesen. Vor dem Amtsgericht taucht deshalb ein Sachverständiger in die Tiefen der Polsterung ein.

Die Justitia am Amtsgericht Reutlingen.
Die Justitia am Amtsgericht Reutlingen. Foto: Stephan Zenke
Die Justitia am Amtsgericht Reutlingen.
Foto: Stephan Zenke

REUTLINGEN. Bitte Platz zu nehmen. Es geht um ein Sitzmöbel für einige Tausend Euro. Vor dem Amtsgericht treffen sich zwei Parteien, die um Dellen und Wellen eines Ledersofas streiten. Der Käufer des durchaus noblen Einrichtungsgegenstandes möchte des Sofas Falten nicht hinnehmen, das gute Stück gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben. Ein Reutlinger Möbelhaus lehnt das mit Verweis auf gebrauchs- und materialtypische Eigenschaften ab. So kommt es zum Zivilverfahren über die Klage auf Rückgabe, bei der ein Sachverständiger in die Tiefen der Polsterung einsteigt. Da kann man etwas fürs Leben lernen.

Obschon die Stühle im Sitzungssaal des Reutlinger Amtsgerichtes nicht annähernd so bequem wie das Objekt der Auseinandersetzung sind, ist die Stimmung beim von Richter Sierk Hamann geleiteten Gütetermin entspannt. Auf der einen Seite sitzen ein freundlich blickender Möbelkäufer und sein Anwalt. Gegenüber erscheinen mit ernsteren Gesichtern die mittels Videoübertragung zugeschalteten Verfahrensbeteiligten des Verkäufers, ein namhaftes Reutlinger Möbelgeschäft. Im Kern geht es darum, ob und wie der Bezug eines Ledersofas altern darf.

»Machen Sie irgendwelche Dinge auf dem Sofa, die ungehörig sind«

»Machen Sie irgendwelche Dinge auf dem Sofa, die ungehörig sind«, fragt Richter Hamann vergnügt den auf Rückgabe klagenden Käufer. Der antwortet gelassen mit »nein, wir sitzen nur auf dem Sofa«. Anschließend erklärt der Mann was für ein Möbel er und seine Frau sich gewünscht hätten. »Wir wollten ein festes Sofa mit Sitzkomfort und Langlebigkeit haben«, gibt er zu Protokoll. Dem Paar schien es so, als ob sie dies im Reutlinger Möbelhaus gefunden hätten. Unterzeichnet wurde ein Standard-Kaufvertrag, in dem besondere Eigenschaften des Gegenstandes keine ausdrückliche Erwähnung fanden. Allgemeine Hinweise auf die Alterung wurden jedoch gegeben.

Dies ist laut Gutachter ganz normal, weil sich ein ahnungsloser Konsument kaum mit dem beschäftigt, was unter seinem Gesäß im Sofa verbaut worden ist, geschweige denn die Eigenschaften diverser Bezugsstoffe verinnerlicht hat. Genau damit kennt sich der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für industriell gefertigte Polstermöbel Jürgen Haupt aus, den der Richter um eine Beurteilung des Falles gebeten hatte. Seine Aussage ist äußerst informativ.

Haupt erklärt, bei dem zur Diskussion stehenden Sofa handele es sich um das handwerklich hochwertige Produkt eines deutschen Polstermöbelherstellers, von dem es drei Varianten gebe: Basic, Memory und Boxspring. Letztere Ausführung wurde vom Käufer erworben, sei aus Sicht des Gutachters »die weichste«. Festzustellen ist laut Jürgen Haupt auch die besonders breite Sitzfläche des Zweisitzers. Bei der Konstruktion solcher Sofas gehe der Hersteller im Allgemeinen davon aus, »dass mittig gesessen wird«.

»Ein weiches Polstermöbel muss solche Abdrücke kriegen«

Bei einem Ortstermin in der Wohnung des Klägers konnte der Sachverständige feststellen, dass es sich das Paar weniger in der Mitte, sondern eher an den Rändern des Sofas bequem gemacht hatte, "das ist theoretisch der schwächste Punkt". Präzise gemessen wurde von Haupt die Tiefe der Wellen im Leder. Ermittelt wurde eine "Wellenhöhe von 18 Millimetern. Das ist eindeutig in der üblichen Toleranz bei einer Sitzbreite von 80 Zentimetern". Fazit des Experten: »Ein weiches Polstermöbel muss solche Abdrücke kriegen«.

Der Kläger hört sich das alles freundlich lächelnd an, die Vertreter des Möbelhauses ebenso. Die Frage von Richter Sierk Hamann, ob sich die Parteien denn nicht gütlich einigen könnten, wird beiderseits verneint. Am Verkündungstermin nach einer Woche Bedenkzeit weist der Richter die Klage des Käufers auf Rückgabe ab. Womit sich zum Kaufpreis des Sofas noch einige Tausend Euro Verfahrenskosten addieren. (GEA)