Logo
Aktuell Prozess

Sexuelle Belästigung kommt richtig teuer

Weil er eine Kameradin in einer Reutlinger Hilfsorganisation unsittlich berührt und sein Opfer der Lüge bezichtigt hat, verurteilt das Reutlinger Amtsgericht einen Mann zu einer hohen Geldstrafe.

Im Amtsgericht Reutlingen wurde jetzt ein Fall von sexueller Belästigung verhandelt.
Im Amtsgericht Reutlingen wurde jetzt ein Fall von sexueller Belästigung verhandelt. Foto: Stephan Zenke
Im Amtsgericht Reutlingen wurde jetzt ein Fall von sexueller Belästigung verhandelt.
Foto: Stephan Zenke

REUTLINGEN. »Die Scham muss die Seiten wechseln«, schreibt Richter Sierk Hamann am Mittwoch dem wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro verurteilten Mann hinter die Ohren. Gegen den Willen seiner Kameradin bei einer Reutlinger Hilfsorganisation hat dieser nach Überzeugung des Gerichts der Frau von hinten an die Brüste gefasst. Besonders übel nimmt ihm Hamann, dass er sein Opfer während des Verhandlung der Lüge bezichtigt hat. Um zu dieser Überzeugung zu gelangen, hat Hamann an zwei Prozesstagen stundenlang zahlreiche Zeuginnen und Zeugen verhört.

Die Beweisaufnahme zeichnet klipp und klar das Bild eines Mannes, der im Umgang mit Frauen notorisch Grenzen überschreitet. Nicht nur bei dem zur Verhandlung stehenden einen Fall, sondern mehrfach: hauptsächlich mit sexistischen Sprüchen oder Witzen, aber auch mittels übergriffiger Handlungen.

Mal eine Berührung, dann eine Umarmung

Mal eine Berührung, dann eine Umarmung - immer wieder habe der jetzt Verurteilte gegen den Willen der Frauen gehandelt, die viel von alldem einfach weglächelten oder sich nur untereinander entsetzt darüber austauschten. Anzeige stellte schließlich die Hilfsorganisation selbst und nicht etwa eine der Betroffenen, deren Aussagen sich stark ähneln.

An drei Vorfälle mit dem Angeklagten erinnert sich eine Zeugin, die das Selbst-Erlebte mit den Worten »zu schnell zu nah dran« beschreibt. »Übergriffig« habe sich der Mann verhalten. »Es war bekannt, dass der Kollege persönliche Grenzen nicht kennt«, äußert sich eine andere Kameradin. Von »Grenzüberschreitungen im Kleinen« spricht die nächste Zeugin, beispielsweise von Sprüche mit sexuellen Andeutungen. »Zuerst habe ich ihn als sehr offenen Menschen empfunden. Mit der Zeit als aufdringlich«, äußert sich eine weitere Helferin der Organisation, spricht von »sexualisierten Witzen«. Die Frauen fanden das Verhalten ihres mittlerweile aus der Organisation entlassenen Kameraden, der zudem teilweise als Ausbilder arbeitete, allerdings überhaupt nicht witzig.

Im Gerichtssaal

Richter: Sierk Hamann. Staatsanwalt: Elmar Jung. Verteidiger: Kay in der Stroth

Der Ex-Freund des Opfers berichtet im Zeugenstand wie seine damalige Partnerin ihm von dem Zwischenfall bei einem Dienstabend erzählte. Im Rahmen einer Übung habe der Mann nicht nur das Rückenschild seiner Kameradin wieder angebracht, sondern ihr dann von hinten an die Brüste gefasst. Diese Schilderung des Ereignisses ist im Prozess mehrfach und stets gleichlautend zu hören.

Keine Spur von »Belastungseifer«

Direkt nach ihm erzählt eine weitere Frau von den Bemühungen der Organisation, sich intern ein Bild der Vorwürfe zu verschaffen. Ihre Äußerungen selbst »nix« gesagt zu haben, obschon das Verhalten des Kameraden ihr »unangenehm« gewesen sei, wiederholt sich während der Beweisaufnahme bei anderen Zeuginnen. Von »Belastungseifer«, sagt Richter Hamann später, könne daher keine Rede sein. Die Aussagen blieben alle sachlich und nüchtern.

Während der Angeklagte weitgehend schweigt, die Tat abstreitet und sein Opfer der Lüge bezichtigt, verdichtet sich mit jeder Aussage die Persönlichkeit eines Mannes, der wie der Richter bei der Urteilsbegründung betont, keine Grenzen respektiere. Dies gehe keinesfalls, habe mit Kameradschaft auch nichts zu tun. Letztlich geht das Gericht sogar über die Strafforderung von Staatsanwalt Elmar Jung hinaus, der 60 Tagessätze zu jeweils 70 Euro fordert. Zu den 4.200 Euro Geldstrafe verhängt Hamann ein einmonatiges Fahrverbot. Die Kosten des Verfahrens muss der Verurteilte ebenfalls tragen. Mit seinem Hinweis auf »gravierende Ungereimtheiten in den Zeugenaussagen« kann Verteidiger Kay in der Stroth nicht überzeugen. Auch seine Forderung nach einem Freispruch verhallt im Gerichtssaal. (GEA)