REUTLINGEN. Drei Professoren. Zwei eloquente Rechtsanwälte. Und dazwischen eine Richterin, die aus ihrer Ratlosigkeit über den vertrackten Fall und die hoffnungslos verhärteten Fronten keinen Hehl machte: Verhandelt wurde vor der sechsten Kammer des Arbeitsgerichts die Klage von Professor Dr. Arne Burkhardt gegen die Kreiskliniken Reutlingen GmbH, die ihn am 18. April 2008 vor die Tür gesetzt hat. Fristlose Kündigung, ohne Wenn und Aber. Und das einem Mann, der 17 Jahre in leitender Position im Krankenhaus beschäftigt war, zuletzt als Chefarzt und Leiter des Pathologischen Instituts.
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