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Schlaganfall: Keiner weiß, wie's wird danach

REUTLINGEN. Drei Tage vor Weihnachten ist es passiert. Wieder. Bereits zum vierten Mal erlitt der 68-jährige Paul Leutner (Namen von der Redaktion geändert) einen Schlaganfall. Seither liegt er in der Klinik. Die rechte Seite seines Körpers ist gelähmt. Derzeit übt er sich im Schlucken und Sprechen, auch das Laufen an der Stange wird täglich trainiert. »Sprechen kann er derzeit nicht – noch nicht!«, erklärt seine Frau. Weiter: »Für meinen Mann war es bisher der größte und schwerste Schlaganfall seit 1992«. Acht schlimme Tage folgten für sie und ihre Töchter auf das unglückselige Ereignis im vergangenen Jahr.

Wichtige Unterschrift: Mit der Patientenverfügung kann vieles geregelt werden, auch zum Schutz der Angehörigen. FOTO: KOZJEK
Wichtige Unterschrift: Mit der Patientenverfügung kann vieles geregelt werden, auch zum Schutz der Angehörigen. Foto: Patricia Kozjek
Wichtige Unterschrift: Mit der Patientenverfügung kann vieles geregelt werden, auch zum Schutz der Angehörigen.
Foto: Patricia Kozjek

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