Aktuell Reutlingen

Richter: Im Zweifel für den Angeklagten

REUTLINGEN. Im Mai vergangenen Jahres soll ein 27-jähriger Reutlinger eine Frau, die ihm beim Putzen seiner Wohnung half, vergewaltigt haben. So lautete jedenfalls jetzt die Anklage der Staatsanwaltschaft. Doch am Ende des Prozesses vor dem Reutlinger Amtsgericht stand ein Freispruch für den Angeklagten. Die Richter fanden nicht genügend Beweise, um den 27-Jährigen verurteilen zu können. Sie entschieden am Ende nach dem Grundsatz: »Im Zweifel für den Angeklagten.«

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.