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Reutlinger soll Ex-Freundin aus Eifersucht misshandelt haben

Einem 28-jährigen Reutlinger wird vorgeworfen, seine Ex-Freundin misshandelt, sexuell genötigt und geschoren zu haben.

Landgericht Tübingen
Das Landgericht in Tübingen. Foto: Bernd Weißbrod
Das Landgericht in Tübingen.
Foto: Bernd Weißbrod

TÜBINGEN/ REUTLINGEN. Unter dem Vorwurf, erst einen Rivalen zusammengeschlagen und dann seine Ex-Freundin misshandelt, sexuell genötigt und gedemütigt zu haben, steht seit gestern ein 28-jähriger Reutlinger vor dem Landgericht Tübingen. Zudem wird ihm illegaler Waffenbesitz und Bedrohung vorgeworfen. 

Auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin Manuela Haußmann nannte es der Angeklagte später eine »Freundschaft plus«, bestimmt auch von Drogen-Deals, die aber beendet gewesen sei, als vor fast genau genau einem Jahr die Reihe von Taten begann, die ihm jetzt zur Last gelegt werden. Laut Anklage von Staatsanwalt Michael Allmendinger soll er sich mit einem gestohlenen Schlüssel in den frühen Morgenstunden Zutritt zur Wohnung des Ex-Freundes der Frau verschafft und den auf einem Sofa dösenden Mann gemeinsam mit einem Freund ein erstes Mal blutig geschlagen haben. Danach sei er in die Wohnung der Frau geflüchtet. Anschließend habe er wegen einer vermuteten Affäre mit einem neuen Chatpartner aus Eifersucht damit begonnen, die Frau immer wieder zu beschimpfen, schwer zu schlagen und lebensbedrohlich zu treten, sie mit Wasser zu übergießen, zu kontrollieren, ihrer Freiheit zu berauben sowie die laut Staatsanwalt Eingeschüchterte, Erschöpfte und Verängstigte mit den Worten »Du arbeiten!« mehrmals zu seiner eigenen sexuellen Befriedigung per Hand genötigt zu haben. Um »seine absolute Macht zu zeigen«, so der Ankläger, habe er sie schließlich auch gedemütigt, indem er ihr den Kopf kahlschor. Sie habe ihm seine Männlichkeit geraubt, deshalb beraube er sie jetzt ihrer Weiblichkeit, soll er das begründet haben.

Etwa mit 13 Jahren sei er erstmals mit Cannabis und Alkohol in Kontakt gekommen, sagte der Mann bei seiner Vernehmung zur Person durch die Vorsitzende. Bis dahin habe er eine glückliche Kindheit mit seinen Eltern in einer gelungenen interkulturellen Beziehung gehabt. Man sei sogar alljährlich gemeinsam in den Senegal geflogen, die Heimat seines Vaters. Doch die Drogen hätten ihn »aufsässig gemacht«, sagte der Angeklagte. Mit Mühen habe er noch den Hauptschulabschluss bekommen, eine erste Lehre als Straßenbauer aber abbrechen müssen, weil  er wegen Drogendelikten in Jugendhaft kam. Nach Verbüßung der Strafe und Entzug sei er lang clean gewesen, habe eine Lehre als Maurer abgeschlossen und bei einer Baufirma gearbeitet. Im Zusammenhang mit dieser neuen Freundschaft plus habe er dann aber einen Rückfall erlebt, bei dem Kokain-Konsum am Wochenende zu Joints und Whisky-Cola hinzu kam.

Verteidiger Holger Böltz verlas danach eine mit dem Mandanten abgesprochene Erklärung zur Sache, nach der der Angeklagte seine durch Drogen und Alkohol hervorgerufene Aggressivität »zutiefst bedauert« und sowohl den angegriffenen Ex-Freund als auch die eigene zeitweilige Freundin für die »in einer emotionalen Ausnahmesituation« angewendete Gewalt um Entschuldigung bitten wolle. Er stritt allerdings sowohl den Diebstahl des Schlüssels, eine Freiheitsberaubung als auch die demütigenden sexuellen Handlungen ab. Die Attacke auf den Ex-Freund sei im Gegenteil auf Drängen der Frau zustande gekommen, die ihn, ihren Ex, hingegen nach dem vereinbarten Ende der sexuellen Beziehung sogar bis zum Arbeitsplatz gestalkt habe. Dieser Ex hätte sie seinerzeit »unangemessen behandelt«.

Für die Zeugenvernehmung der 26-jährigen Frau wurde auf Antrag der Nebenklage die Öffentlichkeit dann ausgeschlossen, weil  - so begründete die Vorsitzende - zu viele Dinge zu deren sexuellen Verhältnissen schutzwürdige intime Bereiche der Frau berührten. (GEA) 

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung des Berichts wurde durch ein Missverständnis bei der Anklageverlesung und einer Zeugenvernehmung der zusammengeschlagene Ex-Freund und ein späterer Bekannter der Zeugin gleichgesetzt. Die Anklage wegen Waffenbesitzes und Bedrohung, bei der im Text irrtümlich auch von einem Bruder der Geschädigten die Rede war, wurde mittlerweile vom Staatsanwalt fallen gelassen, die entsprechende Passage aus dem Text entfernt.