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Reutlinger Taubenvergrämung beschäftigte jetzt Gericht

Im März 2024 ließ die Stadt Reutlingen die Tauben von der Eisenbahnbrücke »Unter den Linden« vertreiben. Geschah dies unter Missachtung des Tierschutzes? Das Strafverfahren gegen den Mitarbeiter eines von der Stadt beauftragten Vergrämungs-Unternehmens wurde jetzt eingestellt.

Zur Vertreibung der Tauben musste die Straße unter der Eisenbahnbrücke im März 2024 schließlich voll gesperrt werden.
Zur Vertreibung der Tauben musste die Straße unter der Eisenbahnbrücke im März 2024 schließlich voll gesperrt werden. Foto: Frank Pieth
Zur Vertreibung der Tauben musste die Straße unter der Eisenbahnbrücke im März 2024 schließlich voll gesperrt werden.
Foto: Frank Pieth

REUTLINGEN. Die Vertreibung der Tauben von der Eisenbahnbrücke »Unter den Linden« hatte ein gerichtliches Nachspiel. Im August stellte der Verein »Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg« Strafanzeige gegen den Mitarbeiter eines von der Stadt Reutlingen mit der Vergrämungsaktion beauftragten Unternehmens. Vorgeworfen wurde ein »tierschutzwidriges Vorgehen«. Daraufhin erließ die Staatsanwaltschaft Tübingen einen Strafbefehl, gegen den der Mann Widerspruch einlegte. Das Verfahren um diesen Widerspruch wurde jetzt unter Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Im Prozess wurde deutlich, dass dennoch einige Fragen offen bleiben.

Die erste und wesentlichste stellte Richter Philipp Ries nach dem Ende der Beweisaufnahme: »Haben wir strafrechtlich den Richtigen auf der Anklagebank sitzen?« Denn dort hockte ein 42 Jahre alter Mann, der von Anfang an auf mehrere Tatsachen hingewiesen hatte. »Ich bin nicht der Verantwortliche für das, was vor Ort passiert ist«, sagte der Mitarbeiter. Jawohl, er habe als Vertriebsmitarbeiter für die Stadt Reutlingen mehrere Angebote verfasst. Richtig, er kenne die Eisenbahnbrücke und die Verhältnisse dort. Korrekt, von ihm seien auch Stellungnahmen zu den Vorgängen bei der Vertreibungsaktion verfasst worden. Das sei es dann aber auch gewesen, »mit Beauftragung durch die Stadt habe ich dieses Projekt an die Technik abgegeben.«

Mit der »Technik« waren jene Leute gemeint, die Ende März 2024 nach weiteren Versuchen im Vorjahr damit beschäftigt waren, die Tauben zu vertreiben. Wörtlich beschrieben dies die »Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg« mit folgenden Worten: »Am Sonntag, den 24. März 2024, wurde unter der Bahnbrücke Unter den Linden ein helles, quasi transparentes Netz zur Vergrämung der Tauben montiert, um die in dem Bereich lebenden Tauben von dem Gebäude fernzuhalten. Das Netz wurde gespannt, obwohl für Jedermann ersichtlich Tauben und teils bebrütete Eier sich an der Brücke befanden, die dann mit dem Netz eingesperrt wurden.«

»Den Vögeln wurde erhebliches Leiden zugefügt«

Durch die Aktion sei, so der Vorwurf von Staatsanwältin Diana Heimberger, den Vögeln »erhebliches Leiden zugefügt worden«. Die Rede ist außerdem von einer nicht korrekt durchgeführten Eieraustauschaktion sowie fehlenden Transportboxen und nicht vorhandenen Wärmekissen für Taubenküken. Von Bedeutung für die Bewertung des Vorganges ist der Zeitpunkt, zu dem das Netz gespannt wurde. Es war eine Nachtaktion, aber bei Tauben handelt es sich um tagaktive Tiere. Die Vögel machten sich wohl auch deswegen nicht sofort auf und davon, sondern wichen den Fangbemühungen nur aus - blieben aber unter der Brücke.

Am Montagmorgen nach dem Spannen des Netzes in der Sonntagnacht fielen Passanten und Tierschützern die eingeschlossenen Tiere auf. Gerufen wurde auch eine Amtstierärztin, die schließlich das Öffnen der Netze veranlasste. Im Zeugenstand vor Gericht macht die junge Frau deutlich, dass von ihrer Fachabteilung zweierlei Ratschläge gegeben worden seien. »Wir haben einen Eiertausch vorab empfohlen, damit wir möglichst wenig Jungtiere haben«, sagt die Veterinärin, »und wir haben auch eine Aktion am helllichten Tag empfohlen«. Das mit dem Eiertausch klappte wohl nur unvollständig. Den Termin bei Nacht hatte sich die Stadt Reutlingen als Auftraggeber ausgesucht, um eine Vollsperrung der für den Busverkehr wichtigen Straße unter der Brücke zu vermeiden - letztlich musste dann doch gesperrt werden.

»Man hätte das tierschonender durchführen können«

Auf Nachfrage von Richter Ries äußert die Amtstierärztin vorsichtig, »ich hatte den Eindruck, dass es um eine möglichst verkehrsgünstige Lösung ging«. Ihrer Meinung nach »hätte man das tierschonender durchführen können«. Ihre Worte werfen damit ein Schlaglicht auf die Vergrämung an sich, bringen das Gericht aber ebenso wenig im Bezug auf die Beurteilung der Verantwortung des Angeklagten weiter wie die Aussage einer Polizeibeamtin. Sie bestätigt allerdings ihren Eindruck, dass »er derjenige war, der das Angebot gemacht hat«. Auf der Suche nach weiteren an der Aktion beteiligten Angestellten des Unternehmens sei sie »nicht wirklich weitergekommen.«

Bereits 2023 (Archivbild) versuchte die Stadt die Tauben zu vertreiben.
Bereits 2023 (Archivbild) versuchte die Stadt die Tauben zu vertreiben. Foto: Dieter Reisner
Bereits 2023 (Archivbild) versuchte die Stadt die Tauben zu vertreiben.
Foto: Dieter Reisner

Richter Ries stellt nach mehreren Stunden Verhandlung nüchtern fest, »das Verfahren ist knifflig.« Auf dem Papier sei der Angeklagte verantwortlich, aber sei er es auch in Wirklichkeit alleine gewesen? Der Jurist sieht schon den Auftrag zu einer Nacht-Vergrämungsaktion als »problematisch«. Es sei auch schwierig auf der Suche nach Verantwortlichkeiten die Strukturen des Unternehmens zu durchdringen. Als »sachgerecht« bezeichnet Ries daher die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage in Höhe von 1.500 Euro auf das Konto des Naturschutzbundes. Staatsanwaltschaft und Verteidigung schließen sich dem letztlich an. (GEA)

Im Gerichtssaal

Richter: Philipp Ries. Staatsanwältin: Diana Heimberger. Verteidiger: Andreas Lubitz.