Aktuell Landgericht

Reutlinger Sexualstraftäter muss nicht in die Sicherungsverwahrung

Das Tübinger Landgericht entlässt 29-Jährigen Reutlinger nach sieben Jahren Haft in die Freiheit und stützt sich dabei auf die Gutachten erfahrener Psychiater. Im Strafvollzug gab es allerdings Probleme.

Tübinger Landgericht hebt Anordnung der Sicherungsverwahrung für Reutlinger Sexualstraftäter auf.
Tübinger Landgericht hebt Anordnung der Sicherungsverwahrung für Reutlinger Sexualstraftäter auf. Foto: Arne Dedert/dpa
Tübinger Landgericht hebt Anordnung der Sicherungsverwahrung für Reutlinger Sexualstraftäter auf.
Foto: Arne Dedert/dpa

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